Darf ein Beamter Shirts von Rechtsrockbands in seiner Freizeit tragen?
#1

Darf ein Verwaltungsbeamter Shirts von Rechtsrockbands in seiner Freizeit tragen?

Natürlich ohne verfassungsfeindliche Symbole oder Sprüche.
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#2

Dürfen darf er alles. Er muss nur mit den Konsequenzen leben..
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#3

Es kommt sicherlich darauf an, um was für eine Band es sich handelt. Es gibt unterschiedliche Ausprägungen von Rechtsrock. Um welche Band geht es denn?

Bei extrem rechten Bands muss der Beamte mit einem Disziplinarverfahren rechnen.
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#4

So etwas wie Sturmwehr oder Sleipnir, wenn man die Musik einfach gut findet.

Der Verwaltungsbeamte würde natürlich nicht die Ziele dieser Bands gut heißen, und steht voll hinter dem Grundgesetz. Was kann es da für Probleme oder Konsequenzen geben, oder ist das kein Problem?
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#5

Welche Beamten gibt es, die derart naiv sind? Nur die Musik gefällt mir ist nur unglaubwürdig…

Wer T-Shirts einer solchen Band trägt, zeigt durch sein Verhalten, dass keine Verfassungstreue besteht. Da halte ich sogar eine Entlassung aus dem Dienst für erforderlich!
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#6

Es kann doch sein, dass man die Musik mag? Man kann ja auch Rap mögen, wo die über Betäubungsmittel und Verbrechen singen, ohne gleich sowas selbst zu machen.

Wie sieht es aus, wenn der Verwaltungsbeamte privat solche Musik besitzt, kauft oder hört? Aber nach außen hin er es nicht kenntlich machen würde durch Shirts oder Aussagen?
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#7

"Was kann es da für Probleme oder Konsequenzen geben, oder ist das kein Problem?"
Wenn man mit Shirts rumläuft, die für rechtextreme Bands Werbung machen, ergeben sich erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Beamten. Im Disziplinarverfahren kann es bis zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gehen.

Man glaubt wirklich, dass sich Musik und Inhalt trennen lassen? Wenn man solche Texte gut findet verlässt man den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wenn man das auch noch durch das tragen entsprechenden Shirts verdeutlicht, entstehen erhebliche Zweifel ob das Beamtenverhältnis fortgesetzt werden kann.
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#8

Jetzt steht aber wieder dem dagegen, dass es nicht unbedingt heißt, dass man auch solches macht oder gutheißt. Wie ich gerade sagte, wenn Rap oder Rockmusiker über Drogen singen oder andere Dinge, die man nicht tun sollte, heißt das ja auch nicht gleicht, dass man sie nimmt, oder sowas macht, siehe Motörhead zum Beispiel oder 2 Pac.
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#9

Gleiches könnte doch ebenso genauso für Punkbands und Alternative-Bands gelten, die auch gerne mal über Staat abschaffen oder Drogen singen, das heißt doch noch lange nicht, dass man das will, nur weil man die Musik gut findet?
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#10

Dass man die Texte nicht gutheißt, wenn man ein Shirts der Band trägt, entspricht meines Erachtens nicht der Lebenswirklichkeit. Auch der Dienstherr und der Richter werden das wohl nicht glauben. Ich trage ja auch kein Trikot vom FC Bayern, wenn ich Fan vom BVB bin.
Ich würde das Risiko nicht eingehen.
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#11

Ja, aber wenn man jetzt ein Shirt von Punkbands hat, heißt das doch im Umkehrschluss trotzdem nicht, dass ich Steine werfe oder sowas? Ist doch das Gleiche in Grün?

Ich kann ja auch schnelle Autos gut finden, und trotzdem die tolle Geschwindigkeit mögen, auch wenn ich keinen Ferrari mag?
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#12

Wenn man mit dem Tragen eines solchen Shirts nicht offensichtlich seine Gesinnung zeigt, wie denn sonst?
Und wie soll man das Bitteschön trennen können? Ich identifiziere mich doch mit der Band und den Texten, eine Abgrenzung ist nicht möglich.

Die genannten Vergleiche a la Punkmusik und schnelle Autos hinken wohl gewaltig. Gesang über Drogen nehmen etc. oder "schnell fahren" sind im Vergleich zur Abschaffung der Demokratie fast Bagatelle.

So jemand sollte keinesfalls länger im Staatsdienst sein.
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#13

Bei Punkmusik ist doch auch oft genug Zeugs, was gegen den Staat ist. Trotzdem ist dann doch nicht jeder Staatsfeind, der die Musik hört oder Shirts von den Bands hat?
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#14

Hallo an alle,
wenn man hier Fragen stellt, von wem werden die eigentlich beantwortet?
Gibt es dazu qualifizierte Mitarbeiter, oder gibt’s hier nur unqualifizierte Antworten.
Antworten 1-6 erzeugen bei mir da deutliche Zweifel…
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#15

Ein BVerwG Beschluss im vergleichbaren Kontext: https://www.bverwg.de/de/310320B2WDB2.20.0

Für die Beurteilung in einem Diziplinarverfahren entscheidet auch, welcher Eindruck durch eine Handlung vermittelt wird.
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