12.03.2021, 10:33
Wenn ich als Kommunalbeamtin auf Lebenszeit in NRW in Niedersachsen ein Wahlamt in der Kommune antrete, was geschieht dann statusrechtlich? Besteht Anspruch auf Rückkehr in mein NRW-Amt, wenn ich in NDS nicht wiedergewählt werde? Was sind die Gesetzesgrundlagen? Vielen Dank für eure Hilfe!