26.03.2018, 14:06
Hallo zusammen,
bei uns (Rathaus mit 20 Mitarbeitern) gibt es eine Dienst"vereinbarung" über die Arbeitszeiten / gleitende Arbeitszeit aus dem Jahr 2000 in dem es keinen Personalrat gab. Die "Vereinbarung" wurde vom damaligen Bürgermeister verkündet und erlassen. Bislang hatte sie ihre Gültigkeit - bedarf jetzt aber dringend einer Überarbeitung.
Seit 2006 gibt es wieder einen PR.
Hat der jetzige PR die Möglichkeit, diese alte DV von sich aus zu kündigen? Oder ist er auf Gedeih und Verderb dem ausgeliefert solange die Dienststelle keine neue Vereinbarung oder Änderungen erlassen möchte?
Würde mich über eine kurze Antwort sehr freuen.
Flanders
bei uns (Rathaus mit 20 Mitarbeitern) gibt es eine Dienst"vereinbarung" über die Arbeitszeiten / gleitende Arbeitszeit aus dem Jahr 2000 in dem es keinen Personalrat gab. Die "Vereinbarung" wurde vom damaligen Bürgermeister verkündet und erlassen. Bislang hatte sie ihre Gültigkeit - bedarf jetzt aber dringend einer Überarbeitung.
Seit 2006 gibt es wieder einen PR.
Hat der jetzige PR die Möglichkeit, diese alte DV von sich aus zu kündigen? Oder ist er auf Gedeih und Verderb dem ausgeliefert solange die Dienststelle keine neue Vereinbarung oder Änderungen erlassen möchte?
Würde mich über eine kurze Antwort sehr freuen.
Flanders