Ich habe mich durch eine Frustaktion zu einer mißbilligenden Äußerung hinreißen lassen, wofür keiner was kann. Kann das für mich disziplinarrechtliche Auswirkungen haben? Ich habe mich schriftlich entschuldigt, weil dem nicht so ist und es mir wahnsinnig leid tut. Ich habe niemanden namentlich genannt, das vorab.
Klaus 1
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Moin,
das kommt hängt von Form und Inhalt ab.
Grüße
1887
Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass mit zweierlei Maß gemessen wird und Narrenfreiheit herrscht und ich gemieden werde.
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Und was sind die Hintergründe? Kannst du es belegen? Wenn du dich entschuldigt hast, dann müsste es doch gut sein.
Nach meiner Kenntnis kannst du nur ein Diszi bekommen, wenn du ein Dienstvergehen begangen hast. Ein Dienstvergehen ist ein Verstoß gegen eine oder mehrere Dienstpflichten.