Duales Studium absagen um einen Master zu machen - danach eventuell erneut bewerben?
#1

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Stelle für ein duales Studium LL.B. bei einer kommunalen Kreisverwaltung erhalten, die zum 01.09. diesen Jahres beginnt. Die Ernennung findet ebenfalls am 01.09. statt. Zuvor habe ich einen Bachelor in den Geisteswissenschaften abgeschlossen, hatte mich allerdings schon vor Abschluss dessen beworben. Das Bewerbungsverfahren lief sehr gut und ich wurde einen Tag nach dem Vorstellungsgespräch kontaktiert: Man wolle mir schon eher als vorgesehen (eigentlich erst zwei Monate später) die Stelle anbieten und ich nahm sie an. Beworben habe ich mich aus ernsthaftem Interesse an rechtswissenschaftlichen Fragegestellungen und zugegebenermaßen auch aufgrund der Aussicht auf eine sichere Beamtenlaufbahn. Zum Zeitpunkt meiner Bewerbung war es bei mir privat doch sehr unsicher. 

Nun habe ich vor zwei Wochen mein Bachelorstudium sehr gut abgeschlossen (1.1) und bin unerwartet in eine völlige Entscheidungslosigkeit gerutscht, die mir enorm mental und physisch zu schaffen macht. Von vielen Seiten wurde ich ermutigt, einen Master zu machen und danach einen Weg in die Wissenschaft anzustreben. Darüber hatte ich mir schon während des B.A. Gedanken gemacht und hatte eigentlich zu große Sorge wegen befristeten Verträgen und eventuellen Ortswechseln. Ganz davon ab natürlich, ob man selbst überhaupt gut genug ist und überhaupt eine Doktorandenstelle erhält, bzw. überhaupt den Master schafft. Aber ich denke, wenn ich möchte, sollte der Master kein Problem sein. Mein geisteswissenschaftliches Studium hat mir viel Freude bereitet und ich würde sagen, dass ich eine gewisse, wenn auch nicht übermäßige, Leidenschaft für mein Fach habe. Allerdings hat mich das ständige "etwas im Kopf habe" durchaus belastet. 

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bin mir aktuell unschlüssig, welcher Weg der bessere ist. Ich hatte überlegt, meine LL.B. Stelle abzusagen, den Master zu machen und mich dann zu entscheiden, wohin die Reise geht. Das beinhaltet aber auch die Überlegung, mich nach Abschluss des Masters eventuell erneut auf ein Duales Studium zu bewerben (da ich wie gesagt tatsächlich Interesse daran habe, nur kann ich ohne einen Master natürlich kaum reell einschätzen, ob die Wissenschaft oder wissenschaftsnahe Arbeit was für mich wäre). Wie sind da die Chancen, dass ich durch meine Absage überhaupt nochmal in Erwägung gezogen werden? Alternativ ist natürlich die Möglichkeit, dem Neuen erstmal eine Chance zu geben. Allerdings würde mir ein Abbrechen des Studiums doch sehr große Bauchschmerzen bereiten, weshalb ich glaube, dass in dem Fall der Master im anderen Fach vom Tisch wäre. 

Für ein paar Anregungen wäre ich sehr dankbar. Und ich kann mir vorstellen, dass das ganze Unmut bei denjenigen auslöst, die vielleicht keine Stelle für den LL.B. erhalten habe. Das tut mir tatsächlich auch leid und ist mit ein Grund, warum ich überlege, das Studium anzutreten; wobei ich denke, dass das vielleicht ein falscher Beweggrund ist.

Ich habe das mal hier rein gepostet, weil es vielleicht mehr um die Perspektive nach dem Studium geht und die Praxis im Umgang mit Absage und erneuter Bewerbung. Falls das falsch ist, sorry dafür.
Zitieren
#2

Hallo,
ich habe den Eindruck, dass Dich die Wissenschaft mehr reizt als die Beamtenlaufbahn. Das kann ich absolut nachvollziehen. Auch wenn es immer wieder interessante Vorgänge in der Verwaltung gibt, ist ein großer Teil meiner Arbeit doch Routine und eher langweilig.

Es ist kein großes Problem, dass Du Dich nach dem Master nochmals um ein duales Studium LL.B. bewirbst. Natürlich könnten Dich Kommunen als überqualifiziert oder auch zu alt (?) für das duale Studium einschätzen.

Bei dem Kreis, von dem Du die Zusage erhalten hast und dem Du jetzt absagen musst, wirst Du jedoch keine Chance mehr bekommen.
Zitieren
#3

Ich sehe das etwas anders. Mit einem Master in "Geisteswissenschaften" (egal, was das in deinem Fall konkret bedeutet), kannst du eigentlich nur eine universitäre Karriere einschlagen (aber ob die gerade auf dich gewartet haben?) oder etwas eher Fachfremdes wie z. B. Journalist oder VHS-Dozent etc. werden. Realistischerweise studiert man nicht aus reinem Interesse, sondern zum Erwerb der Qualifikation für eine Beruftstätigkeit. Ich kenne jemanden, der mit großer Begeisterung und hervorragendem Ergebnis ein Studium absolviert hat in genau dem Fachgebiet, das ihn schon immer brennend interessiert hat. Nur kann er blöderweise mit seinem Abschluss beruflich nicht viel Sinnvolles anfangen...

Deine Chancen für einen 2. Anlauf nach dem Master kann ich ganz schlecht einschätzen, aber ich wäre da eher nicht zu optimistisch. Ich weiß nicht, wie deine Motivation für die Verwaltungslaufbahn beurteilt wird, wenn klar ist, dass das für dich nur 2 oder gar 3. Wahl ist. Wenn ich Personalentscheider wäre (was ich nie sein wollte), hätte ich mit dir wohl zumindest Bauchschmerzen.

Der Aussage, dass die Praxis nach dem Studium eher langweilig und Routine sei, muss ich vehement widersprechen. Sicher mag es "langweilige" Arbeitsplätze geben, aber das hängt auch sehr von den eigenen Vorlieben und Abneigungen ab. Was für A langweilig ist, kann für B hochinteressant sein und umgekehrt. Bei dem heutigen Bewerbermangel kann man sich, wenn man nicht auf einen ganz bestimmten Dienstherrn fixiert ist, das Aufgabengebiet ziemlich gut selbst aussuchen und einen großen Bogen um die Tätigkeitsfelder machen, die einen nicht interessieren (für mich z. B. wären das die Finanzen). Ich zumindest langweile mich auch nach über 20 Jahren auf meinem aktuellen Arbeitsplatz nicht im Geringsten.
Zitieren
#4

Darf man erfahren, in welchem Gebiet du einen Master anstrebst? Grds. gibt es mit Master später die Möglichkeit direkt in den höheren Dienst einer Verwaltung einzusteigen. Das hängt natürlich etwas vom Fach ab. Nicht unbedingt als Beamtin, sondern dann evtl. erst als Angestellte.

An deiner Stelle würde ich den Master machen, wenn du nicht grad schon ein Alter hast, dass eine Verbeamtung erschwert (in meinem Bundesland ist bei 39 für das duale Studium die Grenze).

Der Fairness halber würde ich dich aber auch bitten, dich relativ schnell zu entscheiden, da dann ggfs. auch noch eine Person nachrücken kann. Bei meiner eigenen Verbeamtung musste ich von kurzfristigen Absagen anderer Kandidaten erfahren, was mich hinsichtlich der langen Warteliste traurig gemacht hat.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Interne Stellenausschreibung: Kann man sich unter Bedingungen bewerben?
- Nach Studium auf A11 Stelle bewerben
- Nach dem Bachelor of Laws, Master Studiengang


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers