E 9 b TVÖD als Betriebsleiter einer 10000 Einwohner Kläranlage
#1

Hallo
Ich habe gerade meinen meine Fortbildung als Abwassermeister abgeschlossen.
Nun möchte ich auch dementsprechend eingruppiert werden.
Ich bin Betriebsleiter einer 10000 Einwohner Kläranlage und habe zwei Mitarbeiter unter mir.
Mein Geschäftsstellenleiter behauptet, dass bei dieser Größenklasse nicht mehr als Entgeltgruppe 8 drin ist. Ich bin da aber anderer Meinung.
Was meint ihr und wie kann ich das rechtssicher unterbauen?
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#2

Weshalb gehst du davon aus, dass E9a die korrekte Eingruppierung wäre?

Wie war die Eingruppierung vor Abschluss der Fortbildung?
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#3

Eingruppierung davor war EG 7.
In der Meisterschule hat man es auch gesagt, das einem EG 9 zusteht.
Habe auch Angebote für EG 9c aber ist halt mit Umzug verbunden, das wollte ich mir sparen. Aber wenn ich es nicht bekomme ziehe ich halt um.
Danke trotzdem für die Antwort.
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#4

Die E7 war nach welchen Abschnitt der Entgeltordnung?

"In der Meisterschule hat man es auch gesagt, das einem EG 9 zusteht."
Gestützt auf was? Es gab dort einen Kurs in Tarifrecht? E8 ist die Eingruppierung eines Meisters ohne Heraushebungsmerkmale. Etwas zur Erfüllung der Heraushebungsmerkmale wurde nicht vorgetragen. E9a ist je nach Ausgestaltung der Tätigkeit nicht gänzlich unmöglich.
Du könntest mit dem Arbeitgeber sprechen ob er die Stelle anfüttert um zumindest E9a möglich ist. Sonst nehme halt die E9c.
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#5

Beantrage doch einfach eine Überprüfung Deiner Eingruppierung. Dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht, deine Stelle zu bewerten und entsprechend einzugruppieren. Ich halte die 9 für möglich, insbesondere wenn Du Führungsverantwortung hast und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen musst.
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#6

Hast du dich schon mal informiert ob ein landesbezirklicher Tarifvertrag maßgeblich sein kann?
In Bayern sind Fachkräfte für Abwassertechnik als technische Führungskraft in Anlagen ab Größenklasse 3 in EG 8 eingruppiert.
EG 9a in Anlagen ab Größenklasse 5.
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#7

Entgeltgruppe 7 Elektrofacharbeiterinnen  oder  Metallfacharbeiterinnen /  Elektrofacharbeiter  oder Metallfacharbeiter  in dezentralen  Schaltwarten  oder  in dezentralen  Lastverteilungsanlagen der  Wasserwerke oder  in  dezentralen  Schaltwarten in  zweistufigen Abwasserbehandlungsanlagen,  die den  Betrieb  bzw.  den  Prozess steuern  und überwachen sowie sonstige Beschäftigte,  die aufgrund  gleichwertiger  Fähigkeiten  und  ihrer  Erfahrungen entsprechende  Tätigkeiten  ausüben.  Entgeltgruppe 8 1.  Facharbeiterinnen  /  Facharbeiter  (z.B.  Fachkräfte  für  Abwasser-, Wasserversorgungstechnik,  Ver-  und  Entsorgerinnen und Ver-  und Entsorger),  die Onlineanalysegeräte    in  Kläranlagen  oder  Trinkwasserversorgungsanlagen zur Bestimmung von  Parametern  eigenständig  warten und instand  setzen. 2.  Facharbeiterinnen  /  Facharbeiter,  die in  Kläranlagen  oder  Abwasserbetrieben  oder Wasserversorgungsanlagen  oder  Industrieüberwachungen  automatische Beprobungsanlagen  eigenständig warten  und  instand  setzen. 3.    Facharbeiterinnen  /  Facharbeiter  mit  einschlägiger  mindestens  dreijähriger Berufsausbildung,  die  mit  der  Einstellung,  Nachprüfung  und  Instandsetzung komplizierter  Geräte und  Anlagen  (z.B.  Gasdruckregler,  große  Springkleranlagen, Mittelspannungs-Schaltanlagen)  -  auch im  Kundendienst  -  betraut  sind.    4.  Facharbeiterinnen  /  Facharbeiter,  die  schwierige  Heizungsanlagen  oder  komplizierte Maschinen oder  Anlagen  (z.B.  Entstaubungsanlagen,  Entgasungsanlagen,  große Kompressoren,  Einrichtungen  zur  Gewinnung von  Trinkwasser, Trinkwasseraufbereitungsanlagen,  Reduzierstationen;  selbstregelnde Hochdruckheizungsanlagen,    mechanische  oder  biologische  oder  mechanischbiologische  Kläranlagen  mit  getrennter  Schlammbehandlung    für  mindestens  5.000 Einwohnergleichwerte oder  mit  zusätzlicher  chemischer  Fällung  oder  mit Chlorierungsanlage,    Polymeraufbereitungsanlagen,  hydraulische  oder elektromechanische  Antriebe,  hydraulische  oder  pneumatische  Steuerungen,    Klima- und Lüftungsanlagen,  Blockheizkraftwerke)    selbständig warten  und  instand  setzen. Protokollerklärung  zu Fallgruppe  4:  Die Begriffe  „schwierig“  und  „kompliziert“ beziehen  sich auf  die Beispiele in  der  Klammer. 5.  Elektrofacharbeiterinnen  /  Elektrofacharbeiter  oder  Metallfacharbeiterinnen  / Metallfacharbeiter  mit  Zusatzqualifikation als  Kraftwerkerin  /  Kraftwerker  in dezentralen  Schaltwarten  oder  dezentralen  Übergabestationen  der  Kraftwerke oder  in dezentralen  Lastverteilungsanlagen  der  Wasserwerke oder  in  dezentralen Schaltwarten  in Müll,-  Fern,-  und  Heizkraftwerken  oder  in dezentralen Schaltwarten  in zweistufigen  Abwasserbehandlungsanlagen,  die den  Betrieb  bzw. den Prozess steuern  und  überwachen  sowie sonstige  Beschäftigte,  die aufgrund

gleichwertiger  Fähigkeiten und ihrer  Erfahrungen  entsprechende  Tätigkeiten ausüben. 6.  Facharbeiterinnen  /  Facharbeiter,  die  mechanisch  und elektronisch  gesteuerte komplizierte Anlagenteile in  Versorgungsbereichen und Entsorgungsbereichen (z.B.  Klärwerken,  Kanalnetzen  und  Wassernetzen,  Deponien, Müllverbrennungsanlagen)  selbständig und umfassend warten  und  instand  setzen. 7.  Facharbeiterinnen  und Facharbeiter,  die  mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen  selbständig  warten  und instand  setzen. Entgeltgruppe  9a 1.  Elektrofacharbeiterinnen  /  Elektrofacharbeiter  oder  Metallfacharbeiterinnen  / Metallfacharbeiter  in zentralen  Schaltwarten  oder  zentralen  Übergabestationen  der Kraftwerke oder  in  zentralen  Lastverteilungsanlagen  der  Wasserwerke  oder  in zentralen  Schaltwarten  in Müll,-  Fern,-  und  Heizkraftwerken  oder  in zentralen Schaltwarten  in zweistufigen  Abwasserbehandlungsanlagen,  die den  Betrieb  bzw. den Prozess steuern  und  überwachen  sowie sonstige  Beschäftigte,  die aufgrund gleichwertiger  Fähigkeiten und ihrer  Erfahrungen  entsprechende  Tätigkeiten ausüben. 2.  Facharbeiterinnen  und Facharbeiter,  die  komplexe Anlagen  im  Ver-  und Entsorgungsbereich  (z.B.  Schlammbehandlungsanlagen,  mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen)  nicht  nur  selbständig und umfassend warten  und instandsetzen,  sondern  denen  für  diese  Anlagen  auch die selbständige verfahrenstechnische  Betriebssteuerung obliegt. Protokollerklärung  zu Fallgruppe  2:  Der  Begriff  "komplex"  bezieht  sich auch auf die Beispiele in  der  Klammer. 3.    Facharbeiterinnen  und  Facharbeiter  (Elektromonteurinnen  /  Elektromonteure, Gasmonteurinnen  /  Gasmonteure,  Wassermonteurinnen /  Wassermonteure  und Fernwärmemonteurinnen /  Fernwärmemonteure),  die besonders  komplizierte Geräte    und Anlagen  (z.B.  große  Sondermessanlagen  mit  elektronischer Datenübertragung)  selbständig und verantwortlich erstellen  oder  prüfen,  justieren und instand  setzen.  21
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#8

(14.09.2021, 19:51)Gast schrieb:  Entgeltgruppe 7 Elektrofacharbeiterinnen  oder  Metallfacharbeiterinnen /  Elektrofacharbeiter  oder Metallfacharbeiter  in dezentralen  Schaltwarten  oder  in dezentralen  Lastverteilungsanlagen der  Wasserwerke oder  in  dezentralen  Schaltwarten in  zweistufigen Abwasserbehandlungsanlagen,  die den  Betrieb  bzw.  den  Prozess steuern  und überwachen sowie sonstige Beschäftigte,  die aufgrund  gleichwertiger  Fähigkeiten  und  ihrer  Erfahrungen entsprechende  Tätigkeiten  ausüben.  Entgeltgruppe 8 1.  Facharbeiterinnen  /  Facharbeiter  (z.B.  Fachkräfte  für  Abwasser-, Wasserversorgungstechnik,  Ver-  und  Entsorgerinnen und Ver-  und Entsorger),  die Onlineanalysegeräte    in  Kläranlagen  oder  Trinkwasserversorgungsanlagen zur Bestimmung von  Parametern  eigenständig  warten und instand  setzen. 2.  Facharbeiterinnen  /  Facharbeiter,  die in  Kläranlagen  oder  Abwasserbetrieben  oder Wasserversorgungsanlagen  oder  Industrieüberwachungen  automatische Beprobungsanlagen  eigenständig warten  und  instand  setzen. 3.    Facharbeiterinnen  /  Facharbeiter  mit  einschlägiger  mindestens  dreijähriger Berufsausbildung,  die  mit  der  Einstellung,  Nachprüfung  und  Instandsetzung komplizierter  Geräte und  Anlagen  (z.B.  Gasdruckregler,  große  Springkleranlagen, Mittelspannungs-Schaltanlagen)  -  auch im  Kundendienst  -  betraut  sind.    4.  Facharbeiterinnen  /  Facharbeiter,  die  schwierige  Heizungsanlagen  oder  komplizierte Maschinen oder  Anlagen  (z.B.  Entstaubungsanlagen,  Entgasungsanlagen,  große Kompressoren,  Einrichtungen  zur  Gewinnung von  Trinkwasser, Trinkwasseraufbereitungsanlagen,  Reduzierstationen;  selbstregelnde Hochdruckheizungsanlagen,    mechanische  oder  biologische  oder  mechanischbiologische  Kläranlagen  mit  getrennter  Schlammbehandlung    für  mindestens  5.000 Einwohnergleichwerte oder  mit  zusätzlicher  chemischer  Fällung  oder  mit Chlorierungsanlage,    Polymeraufbereitungsanlagen,  hydraulische  oder elektromechanische  Antriebe,  hydraulische  oder  pneumatische  Steuerungen,    Klima- und Lüftungsanlagen,  Blockheizkraftwerke)    selbständig warten  und  instand  setzen. Protokollerklärung  zu Fallgruppe  4:  Die Begriffe  „schwierig“  und  „kompliziert“ beziehen  sich auf  die Beispiele in  der  Klammer. 5.  Elektrofacharbeiterinnen  /  Elektrofacharbeiter  oder  Metallfacharbeiterinnen  / Metallfacharbeiter  mit  Zusatzqualifikation als  Kraftwerkerin  /  Kraftwerker  in dezentralen  Schaltwarten  oder  dezentralen  Übergabestationen  der  Kraftwerke oder  in dezentralen  Lastverteilungsanlagen  der  Wasserwerke oder  in  dezentralen Schaltwarten  in Müll,-  Fern,-  und  Heizkraftwerken  oder  in dezentralen Schaltwarten  in zweistufigen  Abwasserbehandlungsanlagen,  die den  Betrieb  bzw. den Prozess steuern  und  überwachen  sowie sonstige  Beschäftigte,  die aufgrund
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Und inwiefern soll das nun hilfreich sein? Das Bundesland, der maßgebliche Tarifvertrag oder ob der Abwassermeister nicht privat gemacht wurde ist nicht bekannt.
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#9

(13.09.2021, 08:06)Gast schrieb:  Beantrage doch einfach eine Überprüfung Deiner Eingruppierung. Dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht, deine Stelle zu bewerten und entsprechend einzugruppieren. Ich halte die 9 für möglich, insbesondere wenn Du Führungsverantwortung hast und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen musst.

Ein Antrag ist weder vorgesehen noch erforderlich und kein Arbeitgeber bewertet irgendwas. Stellen sind für Tarifbeschäftigte ebenfalls unbeachtlich. Wenn man meint, der Arbeitgeber irrt in seiner Rechtsmeinung, dann muß man das zustehende Entgelt einfordern. Kein Antrag oder sonstirgendwas sondern einfordern, ggf. mit Eingruppierungsfeststellungsklage.
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