Hallo
Ich habe gerade meinen meine Fortbildung als Abwassermeister abgeschlossen.
Nun möchte ich auch dementsprechend eingruppiert werden.
Ich bin Betriebsleiter einer 10000 Einwohner Kläranlage und habe zwei Mitarbeiter unter mir.
Mein Geschäftsstellenleiter behauptet, dass bei dieser Größenklasse nicht mehr als Entgeltgruppe 8 drin ist. Ich bin da aber anderer Meinung.
Was meint ihr und wie kann ich das rechtssicher unterbauen?
Weshalb gehst du davon aus, dass E9a die korrekte Eingruppierung wäre?
Wie war die Eingruppierung vor Abschluss der Fortbildung?
Eingruppierung davor war EG 7.
In der Meisterschule hat man es auch gesagt, das einem EG 9 zusteht.
Habe auch Angebote für EG 9c aber ist halt mit Umzug verbunden, das wollte ich mir sparen. Aber wenn ich es nicht bekomme ziehe ich halt um.
Danke trotzdem für die Antwort.
Die E7 war nach welchen Abschnitt der Entgeltordnung?
"In der Meisterschule hat man es auch gesagt, das einem EG 9 zusteht."
Gestützt auf was? Es gab dort einen Kurs in Tarifrecht? E8 ist die Eingruppierung eines Meisters ohne Heraushebungsmerkmale. Etwas zur Erfüllung der Heraushebungsmerkmale wurde nicht vorgetragen. E9a ist je nach Ausgestaltung der Tätigkeit nicht gänzlich unmöglich.
Du könntest mit dem Arbeitgeber sprechen ob er die Stelle anfüttert um zumindest E9a möglich ist. Sonst nehme halt die E9c.
Beantrage doch einfach eine Überprüfung Deiner Eingruppierung. Dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht, deine Stelle zu bewerten und entsprechend einzugruppieren. Ich halte die 9 für möglich, insbesondere wenn Du Führungsverantwortung hast und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen musst.
Hast du dich schon mal informiert ob ein landesbezirklicher Tarifvertrag maßgeblich sein kann?
In Bayern sind Fachkräfte für Abwassertechnik als technische Führungskraft in Anlagen ab Größenklasse 3 in EG 8 eingruppiert.
EG 9a in Anlagen ab Größenklasse 5.
Entgeltgruppe 7 Elektrofacharbeiterinnen oder Metallfacharbeiterinnen / Elektrofacharbeiter oder Metallfacharbeiter in dezentralen Schaltwarten oder in dezentralen Lastverteilungsanlagen der Wasserwerke oder in dezentralen Schaltwarten in zweistufigen Abwasserbehandlungsanlagen, die den Betrieb bzw. den Prozess steuern und überwachen sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Entgeltgruppe 8 1. Facharbeiterinnen / Facharbeiter (z.B. Fachkräfte für Abwasser-, Wasserversorgungstechnik, Ver- und Entsorgerinnen und Ver- und Entsorger), die Onlineanalysegeräte in Kläranlagen oder Trinkwasserversorgungsanlagen zur Bestimmung von Parametern eigenständig warten und instand setzen. 2. Facharbeiterinnen / Facharbeiter, die in Kläranlagen oder Abwasserbetrieben oder Wasserversorgungsanlagen oder Industrieüberwachungen automatische Beprobungsanlagen eigenständig warten und instand setzen. 3. Facharbeiterinnen / Facharbeiter mit einschlägiger mindestens dreijähriger Berufsausbildung, die mit der Einstellung, Nachprüfung und Instandsetzung komplizierter Geräte und Anlagen (z.B. Gasdruckregler, große Springkleranlagen, Mittelspannungs-Schaltanlagen) - auch im Kundendienst - betraut sind. 4. Facharbeiterinnen / Facharbeiter, die schwierige Heizungsanlagen oder komplizierte Maschinen oder Anlagen (z.B. Entstaubungsanlagen, Entgasungsanlagen, große Kompressoren, Einrichtungen zur Gewinnung von Trinkwasser, Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Reduzierstationen; selbstregelnde Hochdruckheizungsanlagen, mechanische oder biologische oder mechanischbiologische Kläranlagen mit getrennter Schlammbehandlung für mindestens 5.000 Einwohnergleichwerte oder mit zusätzlicher chemischer Fällung oder mit Chlorierungsanlage, Polymeraufbereitungsanlagen, hydraulische oder elektromechanische Antriebe, hydraulische oder pneumatische Steuerungen, Klima- und Lüftungsanlagen, Blockheizkraftwerke) selbständig warten und instand setzen. Protokollerklärung zu Fallgruppe 4: Die Begriffe „schwierig“ und „kompliziert“ beziehen sich auf die Beispiele in der Klammer. 5. Elektrofacharbeiterinnen / Elektrofacharbeiter oder Metallfacharbeiterinnen / Metallfacharbeiter mit Zusatzqualifikation als Kraftwerkerin / Kraftwerker in dezentralen Schaltwarten oder dezentralen Übergabestationen der Kraftwerke oder in dezentralen Lastverteilungsanlagen der Wasserwerke oder in dezentralen Schaltwarten in Müll,- Fern,- und Heizkraftwerken oder in dezentralen Schaltwarten in zweistufigen Abwasserbehandlungsanlagen, die den Betrieb bzw. den Prozess steuern und überwachen sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. 6. Facharbeiterinnen / Facharbeiter, die mechanisch und elektronisch gesteuerte komplizierte Anlagenteile in Versorgungsbereichen und Entsorgungsbereichen (z.B. Klärwerken, Kanalnetzen und Wassernetzen, Deponien, Müllverbrennungsanlagen) selbständig und umfassend warten und instand setzen. 7. Facharbeiterinnen und Facharbeiter, die mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen selbständig warten und instand setzen. Entgeltgruppe 9a 1. Elektrofacharbeiterinnen / Elektrofacharbeiter oder Metallfacharbeiterinnen / Metallfacharbeiter in zentralen Schaltwarten oder zentralen Übergabestationen der Kraftwerke oder in zentralen Lastverteilungsanlagen der Wasserwerke oder in zentralen Schaltwarten in Müll,- Fern,- und Heizkraftwerken oder in zentralen Schaltwarten in zweistufigen Abwasserbehandlungsanlagen, die den Betrieb bzw. den Prozess steuern und überwachen sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. 2. Facharbeiterinnen und Facharbeiter, die komplexe Anlagen im Ver- und Entsorgungsbereich (z.B. Schlammbehandlungsanlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen) nicht nur selbständig und umfassend warten und instandsetzen, sondern denen für diese Anlagen auch die selbständige verfahrenstechnische Betriebssteuerung obliegt. Protokollerklärung zu Fallgruppe 2: Der Begriff "komplex" bezieht sich auch auf die Beispiele in der Klammer. 3. Facharbeiterinnen und Facharbeiter (Elektromonteurinnen / Elektromonteure, Gasmonteurinnen / Gasmonteure, Wassermonteurinnen / Wassermonteure und Fernwärmemonteurinnen / Fernwärmemonteure), die besonders komplizierte Geräte und Anlagen (z.B. große Sondermessanlagen mit elektronischer Datenübertragung) selbständig und verantwortlich erstellen oder prüfen, justieren und instand setzen. 21