EG 9, Fallgruppe 1 überleitung
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

 Warum wurden Beschäftigte die bis zum 31.12.20219 in die EG 9, Fallgruppe 1 eingruppiert waren, auf Antrag gem. § 29d Abs.2 TVÜ-L in die EG 9b TV-L höhergruppiert? Und die Beschäftigten in die EG 9, Fallgruppe 2 wurden nicht höhergruppiert?
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#2

Weil die Tarifparteien es so vereinbart haben. Erwägung waren die Aufgaben. Bzw. dass die E9 recht breit war. Tätigkeiten mit modifizierten Stufenregelungen (sog. kleine E9) und solche mit normaler Stufenlaufzeit (sog. große E9). Kleine E9a waren typische Tätigkeiten mit Ausbildung. Große E9 waren Tätigkeiten für Beschätigte mit Studium oder Angestelltenlehrgang II oder entsprechenden Fähigkeiten. Die wurden dann entsprechend in zwei Entgeltgruppen aufgeteilt.
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