10.03.2025, 16:58
Sehr geehrte Damen und Herren,
Warum wurden Beschäftigte die bis zum 31.12.20219 in die EG 9, Fallgruppe 1 eingruppiert waren, auf Antrag gem. § 29d Abs.2 TVÜ-L in die EG 9b TV-L höhergruppiert? Und die Beschäftigten in die EG 9, Fallgruppe 2 wurden nicht höhergruppiert?
Warum wurden Beschäftigte die bis zum 31.12.20219 in die EG 9, Fallgruppe 1 eingruppiert waren, auf Antrag gem. § 29d Abs.2 TVÜ-L in die EG 9b TV-L höhergruppiert? Und die Beschäftigten in die EG 9, Fallgruppe 2 wurden nicht höhergruppiert?