EG 9c Stufenlaufzeit im Falle einer "Höher"gruppierung
#1

Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir geholfen werden.
ich bin seit einiger Zeit in der EG 9b im TVÖD Bund angestellt.

Mein Tätigkeitsbereich rechtfertigt eine Eingruppierung in die 9c.
Die Personalabteilung bearbeitet den Fall zur Zeit.

Sollte es zu einer rückwirkenden Eingruppierung in die 9c kommen (Laut
Personalabteilung zum 01.03.2018), so bleibt meine Erfahrungsstufe erhalten.

Die Erfahrungszeit in der Erfahrungsstufe soll nach Aussage der Personalabteilung
nicht erhalten bleiben. Aus meiner Sicht waren die Voraussetzungen zur
Einordnung in die 9c bereits seit Aufnahme meiner Tätigkeit gegeben.

Heißt: die Höhergruppierung erfolgt ohne eine Übernahme von höherwertigen
Tätigkeiten - der Job bleibt der Selbe.

Müsste dann nicht meine Erfahrung in meinem Tätigkeitsfeld - sprich meine Stufen- UND Stufenlaufzeit -
erhalten bleiben?

ich glaube bei der Einführung der 9b war es ähnlich.


Vielen Dank für eure Hilfe.
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#2

Nein, die Zeit in der Stufe geht verloren. War auch bei E9b so gewesen. Denn es handelt sich hier um den Fall welcher der Höhergruppierung auf Antrag aus der E9a in die E9b entspricht. Hätte man anders regeln können. Wollte man aber nicht. Deshalb ja auch nur auf Antrag für Altfälle (Übertragung der Tätigkeit vor 1.3.2018)
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