Eingliederungsschein Bundeswehr - was muss der Arbeitgeber beachten?
#1

Guten Morgen,

in einem Auswahlverfahren hat sich ein Bewerber mit Eingliederungsschein durchgesetzt (§ 9 SVG).

Was ist für mich als Arbeitgeber dabei zu beachten? 
  • Benötigen wir diesen für die P-Akte? Muss der Bewerber diese wieder zurückgeben?
  • Wird diese Einstellung auf Quoten angerechnet? Muss dies nachgewiesen werden und wenn ja an welche Stelle?
  • Bekommt der Arbeitgeber bei solchen Einstellungen und entsprechendem Nachweis auch Förderungen?
  • Welches sind die konkreten gesetzlichen Grundlagen?

Danke im Voraus und viele Grüße!
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#2

Der ehemalige Soldat muss/kann sich über die jeweiligen Bezirksregierung der Länder bzw bei Bund der Bundesverwaltung, auf von der ihr vorgeschlagenen Stellen bewerben. Dementsprechend kann diese Behörde auch eine fundierte Auskunft erteilen.
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