17.01.2023, 09:04
Guten Morgen,
in einem Auswahlverfahren hat sich ein Bewerber mit Eingliederungsschein durchgesetzt (§ 9 SVG).
Was ist für mich als Arbeitgeber dabei zu beachten?
Danke im Voraus und viele Grüße!
in einem Auswahlverfahren hat sich ein Bewerber mit Eingliederungsschein durchgesetzt (§ 9 SVG).
Was ist für mich als Arbeitgeber dabei zu beachten?
- Benötigen wir diesen für die P-Akte? Muss der Bewerber diese wieder zurückgeben?
- Wird diese Einstellung auf Quoten angerechnet? Muss dies nachgewiesen werden und wenn ja an welche Stelle?
- Bekommt der Arbeitgeber bei solchen Einstellungen und entsprechendem Nachweis auch Förderungen?
- Welches sind die konkreten gesetzlichen Grundlagen?
Danke im Voraus und viele Grüße!