07.05.2024, 15:18
Hallo,
ich bin als Fachbereichsleiter mit der Bezahlung meiner Mitarbeiter-/innen nicht zufrieden.
Wir haben in letzter Zeit häufig Personen aus "artverwandten" Berufen eingestellt - keine Verwaltungsfachangestellten.
Nun ist es nach Auskunft des Personalamtes so, dass Personen, die die notwendige Ausbildung nicht haben, immer eine Stufe niedriger vergütet werden.
M. E. könnte man doch z.B. eine Ausbildung als Steuerfachangestellte als fachspezifisch für eine Kraft in der Buchhaltung bzw. im Bereich Jahresabschluss ansehen.
Es handelt sich hier um eine Gemeinde mit ca. 15.000 Einwohnern.
Folgendes Personal ist m.E. nicht unbedingt richtig bezahlt:
* Kassenleitung (ausgebildete Notariatsfachangestellte, die sich in dem Job super eingearbeitet hat) EG 6
* zentrale Buchhalterin für die laufende Geschäftsbuchhaltung (ausgebildete Steuerfachangestellte), die voll selbstständig arbeitet und auch alles selbst kontiert und zuordnet, EG 6
* Buchhalterin, die die Jahresabschlüsse selbstständig erstellt, alle Bewertungen selbstständig durchführt (Bau- und Straßenprojekte...)
Sie ist ebenfalls ausgebildete Steuerfachangestellte, hat sich in 10 Jahren perfekt eingearbeitet und ist praktisch eine Fachkraft.
Sie fing in EG 6 an, nach einer Neubewertung wurde die Stelle mit 8 bewertet, wegen fehlender "Fachausbildung" bekommt die Kollegin nur EG 7.
Eine Einschätzung wäre nett.
ich bin als Fachbereichsleiter mit der Bezahlung meiner Mitarbeiter-/innen nicht zufrieden.
Wir haben in letzter Zeit häufig Personen aus "artverwandten" Berufen eingestellt - keine Verwaltungsfachangestellten.
Nun ist es nach Auskunft des Personalamtes so, dass Personen, die die notwendige Ausbildung nicht haben, immer eine Stufe niedriger vergütet werden.
M. E. könnte man doch z.B. eine Ausbildung als Steuerfachangestellte als fachspezifisch für eine Kraft in der Buchhaltung bzw. im Bereich Jahresabschluss ansehen.
Es handelt sich hier um eine Gemeinde mit ca. 15.000 Einwohnern.
Folgendes Personal ist m.E. nicht unbedingt richtig bezahlt:
* Kassenleitung (ausgebildete Notariatsfachangestellte, die sich in dem Job super eingearbeitet hat) EG 6
* zentrale Buchhalterin für die laufende Geschäftsbuchhaltung (ausgebildete Steuerfachangestellte), die voll selbstständig arbeitet und auch alles selbst kontiert und zuordnet, EG 6
* Buchhalterin, die die Jahresabschlüsse selbstständig erstellt, alle Bewertungen selbstständig durchführt (Bau- und Straßenprojekte...)
Sie ist ebenfalls ausgebildete Steuerfachangestellte, hat sich in 10 Jahren perfekt eingearbeitet und ist praktisch eine Fachkraft.
Sie fing in EG 6 an, nach einer Neubewertung wurde die Stelle mit 8 bewertet, wegen fehlender "Fachausbildung" bekommt die Kollegin nur EG 7.
Eine Einschätzung wäre nett.