22.02.2022, 08:53
Es tut mir Leid, das so hart sagen zu müssen, aber eigentlich hätte man dich für diesen Arbeitsplatz nie einstellen dürfen, da komplette Fehlbesetzung. Bei deiner Vorbildung könnte ich mir einen Einsatz im Bereich der Arbeitsvermittlung / Beschäftigungsförderung / Qualifizierungsmaßnahmen etc. durchaus vorstellen, aber Leistungsgewährung? Wie sagte Dr. House: "Wozu studieren? Es gibt doch Internet."
Wenn beim Jobcenter "einfach irgendjemand" für die Bearbeitung der ALG II-Anträge zuständig ist, wundern mich die katastrophalen Zustände dort (endlose Bearbeitungszeit, rechtswidrige Entscheidungen, hohe Erfolgsquote bei Rechtsmitteln etc.) nicht.
Das ist nicht deine Schuld; jeder hat das Recht, sich für jede Stelle zu bewerben, auch wenn ich dich sehr mutig finde. Das sage ich als früherer Sozialhilfesachbearbeiter (in der Vor-HartzIV-Zeit), der diese Tätigkeit trotz des richtigen Studiums und trotz 3 Monaten praktischer Sozialhilfe-Erfahrung in der Ausbildung überaus herausfordernd fand. Aber vielleicht sind halt auch die Ansprüche des Dienstherrn an die Beschäftigten und der Beschäftigten an sich selbst unterschiedlich.
Wenn beim Jobcenter "einfach irgendjemand" für die Bearbeitung der ALG II-Anträge zuständig ist, wundern mich die katastrophalen Zustände dort (endlose Bearbeitungszeit, rechtswidrige Entscheidungen, hohe Erfolgsquote bei Rechtsmitteln etc.) nicht.
Das ist nicht deine Schuld; jeder hat das Recht, sich für jede Stelle zu bewerben, auch wenn ich dich sehr mutig finde. Das sage ich als früherer Sozialhilfesachbearbeiter (in der Vor-HartzIV-Zeit), der diese Tätigkeit trotz des richtigen Studiums und trotz 3 Monaten praktischer Sozialhilfe-Erfahrung in der Ausbildung überaus herausfordernd fand. Aber vielleicht sind halt auch die Ansprüche des Dienstherrn an die Beschäftigten und der Beschäftigten an sich selbst unterschiedlich.