Eingruppierung EG 7 für die Stelle akzeptieren
#1

Hallo,

bei uns im Hause werden gerade die Stellen neu bewertet. Ich habe seit 7 Jahren die EG 6 TVöD als Quereinsteiger. Die Stelle soll jetzt nach langer Diskussion eine EG 7 werden, da Mahnwesen, Vollstreckung und Einzelwertberichtigungen drauf sind. Da ich damit nicht einverstanden bin und eine EG 8 möchte, sagte man mir, dass ich erstmal die EG 7 für die Stelle akzeptieren müsse. Ich solle die neue Eingruppierung unterschreiben und man würde dann versuchen, eine EG 7 mit Zulagen daraus zu machen. Ich möchte die Bestätigung der EG 7 nicht unterschreiben, da ich dann ja etwas akzeptiere, mit dem ich nicht einverstanden bin. Ob es später eine EG 7 mit Zulage wird, steht ja in den Sternen. Kann ich meine Unterschrift verweigern? Oder unterschreibe ich unter Vorbehalt?
Zitieren Multi-Zitat
#2

Ob Du unterschreibst oder nicht ist vollkommen irrelevant. Die Eingruppierung richtet sich nach den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten.
Zitieren Multi-Zitat
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung Meister laut Stelle
- Stelle mit Soll-Wert EG 9b › Eingruppierung in EG 9a: Zulage möglich?
- Eingruppierung / Arbeitsplatzbeschreibung neue Stelle


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst