Eingruppierung Reinigungskraft
#1

Arbeite in einer Kinderkrippe als Reinigungskraft. 
Wo kann ich nachlesen ob ich in E1 richtig bin oder ob ich in E2 (würde ich eher denken) eingruppiert werden müsste?
Dankeschön
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#2

Schau mal hier:

Landesarbeitsgericht: Stadt Bielefeld muss deutlich mehr zahlen

Die Reinigungskräfte in Bielefeld bekommen aufgrund ihrer erfolgreichen Klage EG2 TVöD. Grund: In den Schulen müssen die Putzfrauen ihre Arbeit »selbständig und eigenverantwortlich« organisieren. Dass sie das nicht während des überwiegenden Teils ihrer Arbeitszeit tun müssen, ist unerheblich. Und: die benutzten Maschinen sind »selbstfahrende Reinigungsmaschinen« im Sinne des TVöD.

Hier ist übrigens das komplette Urteil:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/ham...90418.html
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#3

Hallo
Bin erst durch den Gerichtsbeschluss von zwei Reinigungskräften in NRW
erstmals auf die Idee gekommen die Entgeltstufen 1 und 2 zu vergleichen.
Dabei habe ich festgestellt dass ich vielleicht nicht richtig eingruppiert bin.
Bin seit dem 1. Februar 2014 in einer Kinderkrippe als Reinigungskraft, mit E1 eingestuft.
Ich habe noch 2 Arbeitskolleginnen die das auch betreffen würde.
Wir wollen einen Antrag auf Höhergruppierung stellen und versuchen nun online Fakten zusammen zutragen.
Wir haben keine Reinigungsmaschine aber einen Reinigungswagen wo verschiedene Reinigungsmittel, auch Desinfektionsmittel und Tücher, verwendet werden. Wir müssen uns auch an die Benutzung der farbigen Putztücher halten usw.
Ich würde mich über jeden Hinweis freuen.
Danke schon mal im Voraus
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