Guten Morgen !
Mich würde interessieren, wie Sachgebietsleiter in kleineren Kommunen (10.000 Einwohner) üblicherweise eingruppiert sind. Die Stelle besteht zu ca. 50 % aus Controlling-Tätigkeiten für eigene Kitas, 4 Schulen und die Kitas in freier Trägerschaft (Fördermittel, Betriebskosten, Gebührenkalkulation) und zu 50 % aus Sachgebietsleitertätigkeiten; zwei Kita-Leiterinnen und 4 Schulsekretärinnen (Teilzeitkräfte) sowie einer Verwaltungskraft im Amt (Teilzeit). Sachgebietsleitertätigkeiten sind u.a. LOB-Gespräche, Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnisse für Aufträge und Rechnungen, Zeitnachweise und Urlaubsgenehmigungen der Mitarbeiter. Sachgebietsleiter sind einem Amtsleiter unterstellt. Danke schonmal fürs Antworten.
Ich würde eine Stellenbewertung machen. Das was natürlich zählt ist der selbstständige Zeitanteil der Stelle.
Das wäre z.B. bei 33% selbstständiger Arbeit (umso höher, desto mehr Geld), mein ich EG 8. Würde vielleicht vorher mit dem Personalchef sprechen und dann einfach einen Antrag (auf Höhergruppierung) stellen, wenn sie zu niedrig eingruppiert wurde. Eine Stellenbewertung würde ich jedoch machen.
Stadt mit 10.000 EW -> SGL mit 6 Kita-Leiterinnen; 1 Hortleiterin; 2 Sekretärinnen und 3 SB´s -> 9 c.
Hier die Begründung der Stellenbewertung:
Die beschriebene Tätigkeit erfordert zunächst gründliche, umfassende Fachkenntnisse.
Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten eine Steigerung der Fachkenntnisse hinsichtlich ihrer Tiefe
und Breite gegenüber vielseitigen Fachkenntnissen. Über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen
hinaus, müssen hier rechtliche oder vergleichbare andere fachliche Zusammenhänge erkannt, gerichtliche
Entscheidungen oder Nebenaspekte nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet
werden. Hierbei sind vor allem folgende Rechtsgrundlagen rechtssicher anzuwenden: Kindertagesstättengesetz
Kita-Personalverordnung, Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und
Jugendhilfe, Sozialgesetzbuch VIII, Jugendschutzgesetz, Kommunalverfassung des Landes ***** sowie
das Gesetz über die Schulen im Land *****.
Besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten liegen vor, da die der Beschäftigten übertragene Verantwortung
beträchtlich gewichtiger ist als die Verantwortung, die im Allgemeinen (gemessen an der in der Entgeltgruppe 9b
bereits enthaltenen so genannten „Normalverantwortung“) einem/r Beschäftigten obliegt. Diese herausgehobene
/ gesteigerte Verantwortung ergibt sich auf dieser Stelle aus der Ausübung von Aufsichtsfunktionen als
Sachgebietsleitung, den Auswirkungen der Sachbearbeitung auf materielle Belange (Finanzierung) der Stadt
***** sowie den Auswirkungen der Tätigkeiten auf die Lebensverhältnisse Dritter (Eltern, Kinder, Jugend) und
damit der Allgemeinheit
Zusammengefasst wird festgestellt, dass für die beschriebene überwiegend besonders verantwortungsvolle
Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse erforderlich sind.
Damit ist die beschriebene Stelle nach Entgeltgruppe 9c TVöD zu bewerten.
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders
verantwortungsvoll ist.
Ich würde eine externe Stellenbewertung z.B. Bay. Akademie für Verwaltungsmanagement anstreben. Ist bei uns alles um einiges höher ausgefallen.