Eingruppierung Vergleich
#1

Sehr geehrte Damen und Herren

ich bin seit über 30 Jahren bei einer Verbandsgemeinde beschäftigt.
Seit 2014 habe ich ein neues Aufgabengebiet. Ich bin seit 1994 in Entgeltgruppe 8 eingruppiert.
In 2017 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Bis heute habe ich noch keine Antwort von meinem Arbeitgeber erhalten.
Anfang 2019 hat der Arbeitgeber meine Stellenbeschreibung extern prüfen lassen. Ein Ergebnis ist bisher noch nicht da.

Bei Fortbildungsveranstaltungen habe ich mit anderen Sachbearbeitern (von anderen kommunalen Verwaltungen) über die Eingruppierung gesprochen.
4 von 5 Sachbearbeitern, die genau die gleiche Stelle besetzen und exakt die gleichen Aufgaben erfüllen, haben die Entgeltgruppe 9a bzw. eine sogar 9b.

Kann ich verlangen, dass mein Arbeitgeber mich ebenfalls nach Entgeltgruppe 9a bezahlt?

Welche Frist für die Antwort meines Arbeitgebers ist zumutbar?

Vielen Dank vorab für Antworten!
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#2

"Kann ich verlangen, dass mein Arbeitgeber mich ebenfalls nach Entgeltgruppe 9a bezahlt?"

Wenn die übertragende Tätigkeit nach E9a zu bewerten ist (und eventuelle Voraussetzungen in der Person erfüllt sind). Nur weil andere Kommunen nach E9a bezahlen muss dies nicht korrekt sein. Teilweise gibt es auch feine Unterschiede bei den wahrzunehmenden Aufgaben die Unterschiede der Eingruppierung begründen können.

"Welche Frist für die Antwort meines Arbeitgebers ist zumutbar?"

War es ein Antrag wegen der Entgeltordnung? Grundsätzlich ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Wochen möglich. Danach kann das Gehalt schriftlich geltend gemacht werden (spätestens nach 6 Monaten um die tarifliche Ausschlussfrist zu vermeiden). Soweit es zu keiner Reaktion kommt, kann dann Klage vorm Arbeitsgericht erhoben werden. Dabei ist zu beachten, dass die Darlegungslast beim Kläger liegt.

Soweit es eine Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung war. Darauf muss der Arbeitgeber nicht reagieren. Das weitere Vorgehen des Beschäftigten ist dann analog zum oben geschilderten.
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