12.02.2024, 11:14
Hallo,
vor meiner Elternzeit wurde ich als Sachgebietsleitung eingesetzt, während ich den Angestelltenlehrgang II absolvierte. Ich war in der Entgeltgruppe 8 mit Zulage zur Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Sobald der Angestelltenlehrgang II erfolgreich bestanden ist, sollte die Eingruppierung in Gruppe 10 erfolgen. Nun habe ich den Lehrgang in der Elternzeit erfolgreich bestanden, eine Eingruppierung soll jedoch nicht erfolgen, da ich aktuell die Stelle nicht wahrnehme, sondern mich in Elternzeit befinde. Die Eingruppierung wird dann gegebenenfalls nach der Elternzeit angepasst, abhängig von der dann von mir besetzten Stelle.
Ist das rechtens?
vor meiner Elternzeit wurde ich als Sachgebietsleitung eingesetzt, während ich den Angestelltenlehrgang II absolvierte. Ich war in der Entgeltgruppe 8 mit Zulage zur Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Sobald der Angestelltenlehrgang II erfolgreich bestanden ist, sollte die Eingruppierung in Gruppe 10 erfolgen. Nun habe ich den Lehrgang in der Elternzeit erfolgreich bestanden, eine Eingruppierung soll jedoch nicht erfolgen, da ich aktuell die Stelle nicht wahrnehme, sondern mich in Elternzeit befinde. Die Eingruppierung wird dann gegebenenfalls nach der Elternzeit angepasst, abhängig von der dann von mir besetzten Stelle.
Ist das rechtens?