Ich bin seit 9 Jahren als Schulbegleiter bei der Lebenshilfe beschäftigt, ab dem neuen Jahr erfolgt eine Überleitung zum TVöD und nach dem neuen Vertrag bin ich in S2 eingruppiert worden, warum nicht in S3 ?
Aus welchen Gründen sollten Sie denn in S3 eingruppiert sein?
Weil man als Schulbegleiter/in im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) typischerweise in die Entgeltgruppe S 3 eingruppiert wird. Diese Gruppe umfasst unter anderem Betreuungskräfte, Integrationshelfer/innen und sozialpädagogische Assistent/innen.
In einigen Fällen, so ist zu lesen, erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 2, insbesondere bei Neueinstellungen ohne einschlägige Berufserfahrung.
Ich habe mich in über 9 Jahren zu dem Beruf als Integrationskraft qualifiziert und habe sehr wohl einschlägige Berufserfahrung und bin ausführlich in den entsprechenden Aufgaben eingewiesen.