Hallo Personalräte, hier eine Frage zur Einladung von Ersatzmitgliedern:
Kann mir jemand erklären, wann ein Ersatzmitglied einzuladen IST, weil ein PRMitglied zeitweilig verhindert ist? Ist das EM schon zu laden, wenn das PRM auf die Einladung hin mitteilt, dass es im Urlaub oder krank ist oder ist die Ladung des EM in einem solchen Fall „freiwillig“ und soweit die Beschlussfähigkeit noch gegeben ist nicht nötig?
Für Verhinderung des PRM aus dienstlichen Gründen ist - soweit ich verstanden habe - nie ein EM einzulanden - oder?
Wir sind 5 PR Mitglieder, es gilt das SächsPersVG.
Wie bindet Ihr eure Ersatzmitglieder generell in eure Arbeit ein? Was kann / muss / sollte der PR tun?
Vielen Dank schon mal
...Urlaub und Krankheit sind auf jeden Fall Hinderungsgründe...dienstlich Gründe im Grunde auch...jedoch sollte man das PR-Mitglied darauf hinweisen, dass PR-Arbeit vorrangig ist und die dienstl. Verhinderung nicht ohne Weiteres hingenommen werden kann...
...soweit die Theorie...praktisch ist es jedoch an der Tagesordnung, dass immer Ersatzmitglieder eingeladen werden, wenn bekannt ist, dass das PR-Mitglied - aus welchen Gründen auch immer - an der Sitzung nicht teilnimmt...
Guten Morgen, danke für die schnelle Antwort - noch ´ne Frage:
Was ist, wenn ein PR-Mitglied verhindert ist und kein Ersatzmitglied geladen wird? Dürfte doch auch o.k. sein, solange die Beschlussfähigkeit gewahrt bleibt ...? - oder ist es ratsamt in solchen Fällen immer ein Ersatzmitglied einzuladen?
Beschlussfähigkeit reicht zwar, ich wäre aber vorsichtig dabei, ggfls. lädt man das Ersatzmitglied der ANDEREN Gruppe oder Gewerkschaft nicht ein. Das könnte Diskussionen geben.
Beiträge: 105
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2012
(22.08.2016, 14:35)Gast schrieb: Beschlussfähigkeit reicht zwar, ich wäre aber vorsichtig dabei, ggfls. lädt man das Ersatzmitglied der ANDEREN Gruppe oder Gewerkschaft nicht ein. Das könnte Diskussionen geben.
Hallo,
die Beschlussfähigkeit reicht natürlich nicht. Ersatzmitglieder sind unter bestimmten Bedingungen zu laden. Das ist Pflicht. Sollte ein Beschluss gefasst werden, ohne dass ein Ersatzmitglied (und zwar das richtige) geladen wurde, könnte es sein (wie z. B. in Niedersachsen), dass diese Beschlüsse rechtswidrig sind. Da bitte genau lesen, was im Gesetz steht.
So hat das BVerwG z. B. entschieden, dass bestimmte dienstliche Belange (wie z. B. ich habe so viel zu tun) kein Grund sind, hierfür Ersatzmitglieder zu laden. Die dienstliche Tätigkeit steht der Personalratsarbeit nach. Die Personalratsmitglieder sind ja für ihre Personalratsarbeit grundsätzlich freigestellt.
Das ist übrigens ein sehr interessantes Thema. Dabei kann es auch schon mal innerhalb des Gremiums zu Streitigkeiten kommen. Hier ist der Vorsitzende gefordert.
Wichtig ist immer, dass man schaut was im jeweiligen LPersVG steht, da in den Bundesländern schon mal unterschiedliche Regelungen bestehen.
PS: Es gibt darüber sehr ausführliche und interessante Aufsätze.
LG
delme1