Einmischen bei Bewerbungsgesprächen als PR
#1

Hallo zusammen, ich begleite bei uns fast alle Bewerbungsgespräche und diese verlaufen auch so, dass ich nichts sagen müsste. Gestern aber war es so weit das ich mich zu Wort gemeldet habe und wurde sogleich in die Schranken verwiesen.
Fall: Internes Gespräch für eine andere Stelle in der Firma, Bewerber hat den Grund für den Wechselwunsch angegeben, auf Nachfrage hat er selbst gesagt, dass Kollegen nach einer bestimmten Arbeit am nächsten Tag krank machen würden, der Personalleiter hielt ihm dann selbst vor, dass er ja sehr oft Freitags und Montags krank wäre ohne eine Krankmeldung abzugeben. Hier legte ich dann ein Veto ein, das Vorwürfe dieser Art nichts bei einem Bewerbungsgespräch zu tun hätten. Sogleich wurde mir gesagt, das ich als PR nicht hierfür da wäre um Einwände zu erheben. Genau das sehe ich nicht so, was meint Ihr?
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#2

(20.11.2024, 09:49)PR2024 schrieb:  Hallo zusammen, ich begleite bei uns fast alle Bewerbungsgespräche und diese verlaufen auch so, dass ich nichts sagen müsste. Gestern aber war es so weit das ich mich zu Wort gemeldet habe und wurde sogleich in die Schranken verwiesen.
Fall: Internes Gespräch für eine andere Stelle in der Firma, Bewerber hat den Grund für den Wechselwunsch angegeben, auf Nachfrage hat er selbst gesagt, dass Kollegen nach einer bestimmten Arbeit am nächsten Tag krank machen würden, der Personalleiter hielt ihm dann selbst vor, dass er ja sehr oft Freitags und Montags krank wäre ohne eine Krankmeldung abzugeben. Hier legte ich dann ein Veto ein, das Vorwürfe dieser Art nichts bei einem Bewerbungsgespräch zu tun hätten. Sogleich wurde mir gesagt, das ich als PR nicht hierfür da wäre um Einwände zu erheben. Genau das sehe ich nicht so, was meint Ihr?
Also das sehe ich anders, natürlich darf der Personalrat da seinen Mund aufmachen. Bei uns sitze ich auch ganz oft bei den Bewerbungsgesprächen und darf natürlich Fragen stellen und stimme auch bei der Entscheidung mit.
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#3

In früheren Zeiten, als ich noch Zeitverträge hatte, war ich regelmäßig als Bewerber bei Vorstellungsgesprächen. Üblicherweise hat sich dann auch der Vertreter des PR "normal" am Gespräch beteiligt. Im Gesetz steht ja auch das Recht auf "Teilnahme" und nicht nur ein Recht auf "Anwesenheit". Ich verstehe das aber vorwiegend als Recht, den Bewerbern Fragen zu stellen und nicht unbedingt als Recht, anderen von Arbeitgeberseite Beteiligten Fragen zu verbieten.

Im Übrigen (das aber nur am Rande) erinnere ich mich, dass die "unfreundlichsten" Fragen öfters vom PR-Mitglied kamen.
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#4

"Im Gesetz steht ja auch das Recht auf "Teilnahme" und nicht nur ein Recht auf "Anwesenheit".

Die meisten einschlägigen Gesetze sprechen dem Personalrat kein Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen zu. Es sind nur einzelne Landespersonalvertretungsgesetze, welche ein solches Recht regeln.
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#5

(20.11.2024, 09:49)PR2024 schrieb:  Hallo zusammen, ich begleite bei uns fast alle Bewerbungsgespräche und diese verlaufen auch so, dass ich nichts sagen müsste. Gestern aber war es so weit das ich mich zu Wort gemeldet habe und wurde sogleich in die Schranken verwiesen.
Fall: Internes Gespräch für eine andere Stelle in der Firma, Bewerber hat den Grund für den Wechselwunsch angegeben, auf Nachfrage hat er selbst gesagt, dass Kollegen nach einer bestimmten Arbeit am nächsten Tag krank machen würden, der Personalleiter hielt ihm dann selbst vor, dass er ja sehr oft Freitags und Montags krank wäre ohne eine Krankmeldung abzugeben. Hier legte ich dann ein Veto ein, das Vorwürfe dieser Art nichts bei einem Bewerbungsgespräch zu tun hätten. Sogleich wurde mir gesagt, das ich als PR nicht hierfür da wäre um Einwände zu erheben. Genau das sehe ich nicht so, was meint Ihr?

Als Personalrat könnte man den Personalleiter darauf hinweisen, dass bei solchen Fragen möglicherweise das Auswahlverfahren fehlerhaft sein könnte. Je nach Entscheidung im Auswahlprozess hätte der Personalrat dann die Möglichkeit, der Auswahlentscheidung nicht zuzustimmen. Das halte ich für eine legitime und faire Vorgehensweise.

Allerdings hat der Personalrat kein eigenes Fragerecht in Vorstellungsgesprächen. Schließlich trifft er keine Auswahlentscheidung, sondern achtet darauf, dass die Gespräche fair verlaufen und keine Bewerber:innen bevorzugt oder benachteiligt werden.

In meiner Dienststelle wurde ich als Personalrat jedoch häufig gebeten, Fragen an Bewerber:innen zu stellen. Wir waren dabei stets respektvoll und wertschätzend. Manchmal wurde ich allerdings ungehalten, wenn die Personal- oder Abteilungsleitung unfair handelte oder bestimmte Personen bevorzugen wollte.
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