11.01.2018, 14:58
Hallo zusammen!
Zunächst einmal: Wenn ein Gremium - z.B. der Amtsausschuss - tagt und auf der Tagesordnung sind Tagesordnungspunkte: Personalangelegenheiten. Darf der Personalrat die Einsichtnahme in diese Beschlussvorlagen vor der Sitzung beantragen bzw. kann der Personalrat sich die Beschlussvorlagen vor der Sitzung vorlegen lassen? Außer den Beschlussvorlagen wird auch der Haushaltsplan nebst Stellenplan beschlossen. Auch der Stellenplan ist doch vor Beschlussfassung dem Personalrat in Kopie auszuhändigen oder?
2. Sachverhalt: Eine Beschäftigte einer Amtsverwaltung bittet um Aufhebung ihres Arbeitsverhältnisses. Der AG stimmt dem zu. Der AG möchte der Beschäftigten ferner eine Abfindung zahlen. Der Personalrat geht da nicht mit. Auf welcher Grundlage? Ich sehe das so, dass durchaus bei einer betriebsbedingten Kündigung Abfindung gezahlt werden kann, aber nicht in diesem Fall oder gibt es da Ausnahmen bzw. Besonderheiten?
Gruß und Danke rose77
Zunächst einmal: Wenn ein Gremium - z.B. der Amtsausschuss - tagt und auf der Tagesordnung sind Tagesordnungspunkte: Personalangelegenheiten. Darf der Personalrat die Einsichtnahme in diese Beschlussvorlagen vor der Sitzung beantragen bzw. kann der Personalrat sich die Beschlussvorlagen vor der Sitzung vorlegen lassen? Außer den Beschlussvorlagen wird auch der Haushaltsplan nebst Stellenplan beschlossen. Auch der Stellenplan ist doch vor Beschlussfassung dem Personalrat in Kopie auszuhändigen oder?
2. Sachverhalt: Eine Beschäftigte einer Amtsverwaltung bittet um Aufhebung ihres Arbeitsverhältnisses. Der AG stimmt dem zu. Der AG möchte der Beschäftigten ferner eine Abfindung zahlen. Der Personalrat geht da nicht mit. Auf welcher Grundlage? Ich sehe das so, dass durchaus bei einer betriebsbedingten Kündigung Abfindung gezahlt werden kann, aber nicht in diesem Fall oder gibt es da Ausnahmen bzw. Besonderheiten?
Gruß und Danke rose77