03.04.2018, 08:41
Hallo, ich habe eine ganz dringende Frage. Ich bin Personalratsvorsitzende im öffentlichen Dienst (eine Kommune in Sachsen). Es wurde ein Vorstellungsgespräch geführt für eine Stelle im Bauhof. Der Bewerber, welcher in die engere Auswahl kam, hat erhöhte Gehaltsvorstellungen geäußert und wohl auch in Aussicht gestellt bekommen, dass diesen entsprochen wird (ich selbst war nicht bei dem Gespräch dabei, sondern 1 Mitglied des PR). Die Einstellung erfolgte zum 01.04.2018. Heute ist er den ersten Tag auf Arbeit. Er hat am 12. März einen Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen, welcher nicht vom Personalrat unterschrieben wurde, da wir uns als Gesamtheit der Arbeitnehmervertretung einig waren, diesen nicht zu unterzeichnen im Zuge der Gleichbehandlung aller anderen Bauhofmitarbeiter, die alle eine wesentlich niedere Bezahlung erhalten. Mein Stellvertreter bekam am 08. März dessen Vertrag von unserer Hauptamtsleiterin zur Unterschrift vorgelegt (ich war vom 06. bis 14.03.2018 krankheitsbedingt nicht anwesend). Er hat diesen nicht unterzeichnet aus vorgenannten Gründen. Nun ist bereits der 03. April und der neue Mitarbeiter ist auf Arbeit. Ist der Vertrag jetzt gültig auch ohne Unterschrift des Personalrates?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
B. Großmann
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
B. Großmann