Eher nicht.
Für eine Eingruppierung in EG5 und höher ist eine abgeschlossene (mindestens 3jährige) Berufsausbildung Voraussetzung. Wenn die Reinigungskraft eine solche hat, kann sie sich natürlich auf entsprechend passende Stellen bewerben...
Die Beschäftigungsjahre beeinflussen nur die Stufeneinteilung.
Beatrix
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Gebe Beatrix recht, aber möglich ist es m.E. schon.
EG 5 FG 2 wären Beschäftigte deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordern.
Könnte mir vorstellen zunächst mal in EG 4 dann die Erste Prüfung ablegen und mit bestandener Prüfung in die richtige Entgeltgruppe. In der Zwischenzeit gibt's dann eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen EG 4 und wie die Stelle bewertet ist.
Die Prüfungspflicht würde entfallen bei mind. 20 jähriger Berufserfahrung bei einem öffentl. Arbeitgeber. Da wird aber die Erfahrung als Reinigungskraft für einen Verwaltungsjob nichts nutzen.