Hallo,
ich bin langjähriges Personalratsmitglied in einer NRW-Landesbehörde und möchte mich heute mit einer Frage an euch wenden, die sich für uns das erste Mal stellt:
Unsere Leitung ist dabei, die Dienststelle immer weiter personell auszubauen. Allerdings fehlt der entsprechende Platz, ein Neubauvorhaben ist zurückgestellt, inzwischen herrscht räumliche Enge. Die Devise der Leitung ist „Wir müssen halt alle enger zusammenrücken“. Inzwischen ist es so, dass keine freien Raumkapazitäten mehr vorhanden sind, die Planung sieht aber die Einstellung weiterer fester und befristeter Mitarbeiter vor.
Wir (Personalrat) haben nun vor, uns die konkrete aktuelle Raumbelegung vorlegen zu lassen und bei Ausschreibungen Auskunft darüber zu verlangen, wo der neue Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz haben soll.
Grundsätzlich haben wir in NRW als PR ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze – nicht erst im akuten Fall, sondern grundsätzlich und im Hinblick auf alle arbeitssicherheits- und arbeitsschutzrelevanten Sachverhalte wie auch Raumgröße etc. Wir haben also grundsätzlich die Möglichkeit, die Überbelegung von Räumen zu verhindern.
Wir möchten das allerdings nicht erst tun, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“ – sprich, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde und nun quasi auf dem Schoß eines anderen Mitarbeiters Platz nehmen soll
.
Wir haben auch seit Einführung des neuen LPVG wieder die Möglichkeit, die Zustimmung zur Einstellung aus jedem sachlichen Grund verweigern zu können – es gibt keinen Katalog eingeschränkter Begründungen mehr. Uns geht es aber darum, schon vorher anzusetzen: Kann man überhaupt eine Stelle ausschreiben, wenn man keine zumutbare Unterbringungsmöglichkeit für den neuen Mitarbeiter hat?
Ich habe im internet nichts darüber gefunden, ob und wie man Mitarbeiter einstellen kann, ohne überhaupt einen geeigneten Arbeitsplatz für sie vorweisen zu können. Habt ihr da Erfahrungen und Kenntnisse? Oder Ideen?
Danke für eure Hilfe!
ich bin langjähriges Personalratsmitglied in einer NRW-Landesbehörde und möchte mich heute mit einer Frage an euch wenden, die sich für uns das erste Mal stellt:
Unsere Leitung ist dabei, die Dienststelle immer weiter personell auszubauen. Allerdings fehlt der entsprechende Platz, ein Neubauvorhaben ist zurückgestellt, inzwischen herrscht räumliche Enge. Die Devise der Leitung ist „Wir müssen halt alle enger zusammenrücken“. Inzwischen ist es so, dass keine freien Raumkapazitäten mehr vorhanden sind, die Planung sieht aber die Einstellung weiterer fester und befristeter Mitarbeiter vor.
Wir (Personalrat) haben nun vor, uns die konkrete aktuelle Raumbelegung vorlegen zu lassen und bei Ausschreibungen Auskunft darüber zu verlangen, wo der neue Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz haben soll.
Grundsätzlich haben wir in NRW als PR ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze – nicht erst im akuten Fall, sondern grundsätzlich und im Hinblick auf alle arbeitssicherheits- und arbeitsschutzrelevanten Sachverhalte wie auch Raumgröße etc. Wir haben also grundsätzlich die Möglichkeit, die Überbelegung von Räumen zu verhindern.
Wir möchten das allerdings nicht erst tun, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“ – sprich, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde und nun quasi auf dem Schoß eines anderen Mitarbeiters Platz nehmen soll

Wir haben auch seit Einführung des neuen LPVG wieder die Möglichkeit, die Zustimmung zur Einstellung aus jedem sachlichen Grund verweigern zu können – es gibt keinen Katalog eingeschränkter Begründungen mehr. Uns geht es aber darum, schon vorher anzusetzen: Kann man überhaupt eine Stelle ausschreiben, wenn man keine zumutbare Unterbringungsmöglichkeit für den neuen Mitarbeiter hat?
Ich habe im internet nichts darüber gefunden, ob und wie man Mitarbeiter einstellen kann, ohne überhaupt einen geeigneten Arbeitsplatz für sie vorweisen zu können. Habt ihr da Erfahrungen und Kenntnisse? Oder Ideen?
Danke für eure Hilfe!