Entgeldgruppe 8a oder 8b?
#1

Hallo zusammen,

ich arbeite als Gruppenleitung (Erzieherin), in einer Integrationsgruppe ( 18 Kinder, davon 4 Kinder mit Integrationsstatus), einer KiTa.
Vor kurzem gab es den Wechsel vom HTV zum TVöD.
Seitens des Arbeitgebers wurde den MA´s vorab folgendes mitgeteilt: "Die Eingruppierung der Mitarbeiter richtet sich, wie im HTV, nach der Tätigkeit und nicht nach der Ausbildung.
Die Aufgaben / Tätigkeiten, in der Integrationsgruppe, sind deutlich anspruchsvoller / intensiver, als in einer Regelgruppe.
Demnach müsste doch der Antrag beim Arbeitgeber auf eine Höhergruppierung (in 8b) richtig sein - oder?
Zitieren
#2

Bei einer Eingruppierung ist eine besonders schwierige fachliche Tätigkeit gefordert. Was dies ist, in der Protokollnotiz Nr. beschrieben:
Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten sind z.B. die
a) Tätigkeiten in Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, denen besondere
Aufgaben in der gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter
Kinder zugewiesen sind) mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von
behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX in Einrichtungen der Kin-
dertagesbetreuung,
b) Tätigkeiten in Gruppen von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB
IX oder von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwie-
rigkeiten,
c) Tätigkeiten in Jugendzentren/Häusern der offenen Tür,
d) Tätigkeiten in geschlossenen (gesicherten) Gruppen,
e) fachlichen Koordinierungstätigkeiten für mindestens vier Beschäftigte min-
destens der Entgeltgruppe S 8a,
f) Tätigkeiten einer Facherzieherin/eines Facherziehers mit einrichtungsüber-
greifenden Aufgaben
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Entgeldgruppe Kita-Helfer NRW
- Entgeldgruppe Kita-Helfer NRW
- Entgeldgruppe Kita-Helfer NRW


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst