28.02.2018, 23:38
Hallo, ich habe 2 Fragen:
Ist es richtig, dass die Entgeltgruppe E 9a nur für Bilanzbuchhalter gilt und ohne diese Weiterbildung die EG E8 gültig wäre?
Mit welcher Stufe in der EG E8 wird man als Neubewerber in einer Gemeinde / Stadt eingestuft, wenn 20 Jahre Berufserfahrung für diesen Bereich - allerdings bei einem Steuerberater - vorliegen?
Ist es richtig, dass die Entgeltgruppe E 9a nur für Bilanzbuchhalter gilt und ohne diese Weiterbildung die EG E8 gültig wäre?
Mit welcher Stufe in der EG E8 wird man als Neubewerber in einer Gemeinde / Stadt eingestuft, wenn 20 Jahre Berufserfahrung für diesen Bereich - allerdings bei einem Steuerberater - vorliegen?