Die Abgabe meiner Stellenbeschreibung ist nun über ein Jahr her. Wie lange muss ich warten, bis der Arbeitgeber die Stelle bewertet und mir seine Entscheidung mitteilt?
Die Eingruppierungsklage kann sofort erhoben werden.
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gar nicht auf die Abgabe der Stellenbeschreibung reagieren.
Die Frage ist zu unklar formuliert.
Bist du der Ansicht, dass die Stelle falsch bewertet ist und hast aus eigenem Antrieb eine Stellenbeschreibung abgegeben? Wurdest du vom Arbeitgeber zur Abgabe einer Stellenbeschreibung aufgefordert, weil er eine allgemeine Neubewertung durchführen will? Oder wie sonst?