Erst Minijob, dann Vollzeit. Was ist mit Probezeit und Kündigungsschutz?
#1

Hallo,

ich habe die Möglichkeit, im öffentlichen Dienst erst auf Minijob anzufangen und später in Vollzeit zu wechseln. Fängt dann die Probezeit beim Wechsel in eine Vollzeitstelle dann wieder neu an, sowie der Kündigungschutz oder wird der dann automatisch nach 6 Monaten zum Kündigungsschutz gesetzt ?

Ich hoffe, man kann es verstehen.
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#2

Normal wird die Zeit auf geringfügiger Basis bei der Probezeit und als Beschäftigungszeit für den Kündigungsschutz angerechnet.
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#3

genau das wollte ich wissen. also wäre ich dann bei einer Vollzeitstelle nach 6 Monaten Minijob ohne Probezeit und mit richtigem Kündigungsschutz
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#4

Ja,
außer es wird im neuen Arbeitsvertrag nochmal vereinbart.
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#5

vielleicht sind sie ja da großzügig da ja Busfahrer gebraucht werden Wink
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#6

Im Arbeitsvertrag kann man den Kündigungsschutz nicht ausschließen. Eine vereinfachte Probezeitkündigung ist nach 6 Monaten nicht möglich. Möglich ist ein befristeter Vertrag mit Sachgrund.
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#7

(14.02.2018, 09:19)Gast schrieb:  Im Arbeitsvertrag kann man den Kündigungsschutz nicht ausschließen. Eine vereinfachte Probezeitkündigung ist nach 6 Monaten nicht möglich. Möglich ist ein befristeter Vertrag mit Sachgrund.

Sicher "können" sie es nicht. Aber manche Arbeitgeber machen es und letztlich muss das Arbeitsgericht entscheiden.
Wo man auch gewinnen wird. Viel Spaß dann mit dem Arbeitgeber.
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#8

Eine erneute Probezeit nach vorangegangener Aushilfsstelle, welche länger als 6 Monate bestand, ist rechtsunwirksam. Es sei denn, zwischen Beendigung der Aushilfsstelle und Antritt der festen Stelle vergingen mehrere Monate. Selbst eine kurze Zeit zwischen Aushulfstätigkeit und fester Anstellung schließt eine weitere Probezeit aus. Eine weitere Probezeit ist nur dann möglich, wenn sich die Tätigkeit in der Aushilfe eklatant von der Tätigkeit der Festanstellung unterscheidet. (z.B Aushilfe als Reinigungskraft, Festanstellung als Friseur.)

Angenommen die Aushilfstätigkeit vor der Festanstellung dauerte 4 Monate an, dann können in diesem Fall auf die Festanstellung noch 2 Monate als Probezeit vereinbart werden. (Gesetzt dem Fall, dass die Tätigkeiten nahezu identisch sind.)
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#9

(14.02.2018, 08:09)Roland schrieb:  Ja,
außer es wird im neuen Arbeitsvertrag nochmal vereinbart.
Bitte nur antworten, wenn man sich der Sache sicher ist. Diese Angabe ist nämlich eklatant falsch. Selbst wenn im neuen Arbeitsvertrag steht, dass die Probezeit 6 Monate beträgt, ist und bleibt sie unwirksam, da von einem in Rechtssachen unsicheren Arbeitnehmer nicht erwartet werden kann, wie da die Rechtslage ist. Im Gegensatz zum Personaler...
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