Fallgruppen im TVöD VKA/SuE insb. Fallgruppe 6
#1

Die SuE-Zulage soll nach folgenden Kriterien bezahlt werden:
Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, nachfolgend "SuE") der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a X sowie in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie in der S 14 und S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten gemäß § 15 Abs. 2a TVöD-V bzw. § 15 Abs. 2.4 TVöD-B ab dem 1.
Juli 2022 eine sog. SuE-Zulage wie folgt:

Wie definiert sich die Fallgruppe 6 ?

Ist die hier beschriebene SuE-Zulage grundsätzlicher und regelmäßiger Lohnbestandteil der genannten Entgeltgruppen?

Vielen Dank
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#2

Die Fallgruppe wird in der Entgeltordnung definiert.

Auf was zielt die Frage nach grundsätzlichen Lohnbestandteilen?
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#3

wir stellen die Gehälter erstmals um auf TVöD-SuE.

Zur Ermittlung der Grundgehälter sind wir auf diese Frage gestossen, nämlich ob die in unserer Frage genannten Zulagen regelmäßig monatlich bezahlt werden. Da die Formulierung die "Fallgruppe 6" voraussetzt, wir aber keine Literatur dazu gefunden haben, was die Fallgruppe 6 definiert, hier unsere Frage danach. Könnten Sie die genaue Stelle in der Entgeltordnung benennen, wo die Fallgruppe 6 beschrieben ist?

Vielen Dank
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#4

Eine "Fallgruppe" (FG) ist nichts anderes als eine Ordnungsnummer innerhalb einer Entgeltgruppe. In der S15 gibt es 6 Fallgruppen. 

Die 6. FG lautet: "Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)"

Eingruppierung SuE im TVöD (kommunalforum.de)
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#5

Vielen herzlichen Dank.

Ich habe inzwischen die Definition der Fallgruppen verstanden. Ich hatte diese Beschreibungen von 1.-6. als "Tätigkeitsmerkmale" verstanden und mir Fallgruppen als Definition im Bereich der Klientel vorgestellt. Dies war aber eben falsch und ich danke Ihnen sehr für Ihren Hinweis.

Viele Grüße
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