01.08.2024, 13:40
Die SuE-Zulage soll nach folgenden Kriterien bezahlt werden:
Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, nachfolgend "SuE") der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a X sowie in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie in der S 14 und S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten gemäß § 15 Abs. 2a TVöD-V bzw. § 15 Abs. 2.4 TVöD-B ab dem 1.
Juli 2022 eine sog. SuE-Zulage wie folgt:
Wie definiert sich die Fallgruppe 6 ?
Ist die hier beschriebene SuE-Zulage grundsätzlicher und regelmäßiger Lohnbestandteil der genannten Entgeltgruppen?
Vielen Dank
Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, nachfolgend "SuE") der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a X sowie in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie in der S 14 und S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten gemäß § 15 Abs. 2a TVöD-V bzw. § 15 Abs. 2.4 TVöD-B ab dem 1.
Juli 2022 eine sog. SuE-Zulage wie folgt:
Wie definiert sich die Fallgruppe 6 ?
Ist die hier beschriebene SuE-Zulage grundsätzlicher und regelmäßiger Lohnbestandteil der genannten Entgeltgruppen?
Vielen Dank