08.02.2023, 01:53
Die auf den max. Bewährungszeitraum verlängerte Probezeit wurde mit Entlassung wg. fehlender Eignung aus gesundheitlichen Gründen beendet.
Eine dienstliche Beurteilung wurde nicht erstellt.
Dem anhängigen Widerspruchsverfahren gegen die Entlassung soll abgeholfen werden.
Zur Vorbereitung der Verbeamtung soll eine dienstliche Beurteilung erstellt werden. In diesem Zusammenhang werden durch den Beurteiler aktuell Unterrichtsbesuche angestrebt. Frage:
Kann die fehlende dienstliche Beurteilung, die vor dem Ende der Probezeit zu erstellen gewesen wäre, noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt ( mehr als 6 Monate nach laufbahnrechtlichem Ende der Probezeit ) veranlasst werden, um den beamtenrechtlichen Erfordernissen zur Lebenszeitverbeamtung genüge zu tun?
Welcher Beurteilungszeitraum ist zu erfassen?
Dauer der Probezeit? Dauer Probezeit bis heute? Nur Zeitraum nach Ende der Probezeit bis heute? Kann sich ein aktueller Unterrichtsbesuch auf die fachliche Beurteilung der Probezeit auswirken?
Vielen Dank für die Mitwirkung
Eine dienstliche Beurteilung wurde nicht erstellt.
Dem anhängigen Widerspruchsverfahren gegen die Entlassung soll abgeholfen werden.
Zur Vorbereitung der Verbeamtung soll eine dienstliche Beurteilung erstellt werden. In diesem Zusammenhang werden durch den Beurteiler aktuell Unterrichtsbesuche angestrebt. Frage:
Kann die fehlende dienstliche Beurteilung, die vor dem Ende der Probezeit zu erstellen gewesen wäre, noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt ( mehr als 6 Monate nach laufbahnrechtlichem Ende der Probezeit ) veranlasst werden, um den beamtenrechtlichen Erfordernissen zur Lebenszeitverbeamtung genüge zu tun?
Welcher Beurteilungszeitraum ist zu erfassen?
Dauer der Probezeit? Dauer Probezeit bis heute? Nur Zeitraum nach Ende der Probezeit bis heute? Kann sich ein aktueller Unterrichtsbesuch auf die fachliche Beurteilung der Probezeit auswirken?
Vielen Dank für die Mitwirkung