30.05.2010, 17:53
Hallo zusammen,
ich bin gerade durch Zufall bzw. aktuellen Anlass auf dieses Forum gestossen.
Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt bzw. kann hierzu mehr sagen.
Sachverhalt:
Die Beförderung in A12 (Endgrundgehalt) erfolgte ohne die erforderliche Wartezeit (§26 Landeslaufbahnverordnung BW). Zwischenzeitlich bin ich aber Stadtkämmerer (Stelle nach A13 bewertet), wonach eine entsprechende Wartezeit entfallen würde. Wäre die Beförderung beim alten Arbeitgeber Ende 2008 nicht ausgesprochen worden, wäre eine Beförderung nach A12 zum 01.06.2009 und anschließend nach A13 zum 01.06.2010 möglich gewesen. Derzeit liegt die Personalakte beim Landespersonalausschuss mit der Bitte um nachträgliche Genehmigung der Beförderung. Sollte dies nicht der Fall sein, würde dies bedeuten, dass ich wieder A11 werden würde, der Gemeinderat der A12 umgehend zustimmen würde - allerdings anschließend eine 1jährige Wartezeit erfolgen müsste. Dies würde einen Verzögerung von über einem Jahr bedeuten.
Eine Rückforderung der Bezüge wäre ggf. auch noch möglich.
Wie seht ihr die Sache ? Gibt es ähnliche Fälle bzw. Erfahrungen hierzu ?
Im Voraus vielen Dank,
Gruß,
Andi
ich bin gerade durch Zufall bzw. aktuellen Anlass auf dieses Forum gestossen.
Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt bzw. kann hierzu mehr sagen.
Sachverhalt:
Die Beförderung in A12 (Endgrundgehalt) erfolgte ohne die erforderliche Wartezeit (§26 Landeslaufbahnverordnung BW). Zwischenzeitlich bin ich aber Stadtkämmerer (Stelle nach A13 bewertet), wonach eine entsprechende Wartezeit entfallen würde. Wäre die Beförderung beim alten Arbeitgeber Ende 2008 nicht ausgesprochen worden, wäre eine Beförderung nach A12 zum 01.06.2009 und anschließend nach A13 zum 01.06.2010 möglich gewesen. Derzeit liegt die Personalakte beim Landespersonalausschuss mit der Bitte um nachträgliche Genehmigung der Beförderung. Sollte dies nicht der Fall sein, würde dies bedeuten, dass ich wieder A11 werden würde, der Gemeinderat der A12 umgehend zustimmen würde - allerdings anschließend eine 1jährige Wartezeit erfolgen müsste. Dies würde einen Verzögerung von über einem Jahr bedeuten.
Eine Rückforderung der Bezüge wäre ggf. auch noch möglich.
Wie seht ihr die Sache ? Gibt es ähnliche Fälle bzw. Erfahrungen hierzu ?
Im Voraus vielen Dank,
Gruß,
Andi