Frage: Verletze ich mein Zurückhaltungsgebot als Ruhestandsbeamter oder auch Loyalitätspflicht, wenn ich gegen eine massive Bebauung eines Gebäudekomplexes in einem Gebiet gem. § 34 BauGB mich aktiv mit Nachbarn und weiteren Personen gleicher Auffassung einsetze und versuche die örtliche Politik zu überzeugen?
Wenn man sich im normalen demokratischen Diskurs bewegt und nicht einen Bezug zum früheren Beamtenverhältnis herbeiführt ist das Risiko quasi null.
"(...) und nicht einen Bezug zum früheren Beamtenverhältnis herbeiführt ..."
Wie ist dieser Halbsatz zu verstehen?
Wenn man betont, dass man Beamter im Ruhestand ist und entsprechende Titel führt.
Es ist ein Unterschied zu sagen, die verdichtete Bebauung verletzt mich aufgrund § XY in meinen Rechten oder auf der anderen Seite zu sagen als ehemaliger Bauamtschef der Gemeinde XZ weiß ich dass das illegal ist, was geplant ist. Das ehemalige Amt sollte im politischen Diskurs keine/allenfalls eine untergeordnete Rolle haben.
Vielen Dank für die Rückantwort