Guten Tag, ich möchte zwei Monate Sonderurlaub nehmen. Mein Vorgesetzter ist nicht einverstanden. Was tun?
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht denn Ihr Wunsch nach Sonderurlaub? Ansprechpartner ist im Übrigen nicht der Vorgesetzte sondern die Personal verwaltende Stelle.
Gibt es einen wichtigen Grund für den Sonderurlaub? Wenn nicht, dann gibt es keine rechtliche Handhabe. Im §28 TVÖD ist diesbezüglich alles geregelt. Einen Anspruch um Urlaub zu machen, hat man nicht.