Wahrscheinlich ist es der TVöD: Die Eingruppierung hängt von den genauen Aufgaben ab. Offenbar wird keine Ausbildung vorausgesetzt. Die Eingruppierung richtet sich dann in der Regel danach, wie lang die Einweisung / Einarbeitung erfolgt. Es wird wahrscheinlich eine Entgeltgruppe irgendwo zwischen Entgeltgruppe 2 und 4 TVöD. Innerhalb der Entgeltgruppe ist es dann wohl Stufe 1, da keine Berufserfahrung vorliegt. Über die Stufe könnte man aber je nach Berufserfahrung mit dem Arbeitgeber verhandeln.