Hallo,
ich war jetzt 2 Jahre in der Gehaltsgruppe P7 TVöD-P und wechsle jetzt in die Akutgeriatrie. Hab aber noch keine Fachweiterbildung gemacht und wollte fragen in welcher Gehaltsgruppe ich jetzt bin.
=> Ich vermute, dass Du noch die Fachweiterbildung nach den DKG-Empfehlungen machen musst. Meine persönliche Meinung ist, dass Du die P8 bereits erhältst, sobald man dir entsprechende Tätigkeiten zugewiesen hat. Wenn die Tarifparteien gewollt hâtten, dass die Fachweiterbildung zuerst abgelegt werden muss, dann hâtte man das auch so schreiben können.
Denkbar wäre meines Erachtens auch, die Differenz zur P8 als Zulage zu gewähren, bis Du die Fachweiterbildung abgeschlossen hast.
Was sagt denn Dein Arbeitgeber, will er die P8 erst nach Abschluss der Weiterbildung gewähren?
Grundlagen:
Tätigkeitsmerkmale Entgeltgruppe P 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe P 7 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 7 Fallgruppe 1 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 bis 6)
Protokollerklärung 4
Tätigkeiten, die sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 7 herausheben, sind
a) Tätigkeiten in Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach den DKG-Empfehlungen zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften (siehe Protokollerklärung Nr. 6) vorgesehen ist, oder
b) die Wahrnehmung einer der folgenden besonderen pflegerischen Aufgaben außerhalb von Spezialbereichen nach Buchstabe a:
- Wundmanagerin oder Wundmanager,
- Gefäßassistentin oder Gefäßassistent,
- Breast Nurse/Lactation,
- Painnurse oder
- ab 1.11.22 (Tarifpflege): Stroke-Unit-Station, Intermediate-Care-Station, Begleitende Psychiatrische Dienste
c) die Tätigkeit im Case- oder Caremanagement.
Protokollerklärung 6:
Bei den Fachweiterbildungen muss es sich entweder um eine Fachweiterbildung nach § 1 der DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung vom 29. September 2015 in der jeweiligen Fassung oder um eine Fachweiterbildung nach § 1 der DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege vom 29. November 2016 bzw. um eine gleichwertige Weiterbildung nach § 21 dieser DKG-Empfehlungen handeln.