Muss mein Arbeitgeber mich in eine Entgeltgruppe eingruppieren, oder kann er mir nur den Mindestlohn zahlen?
Monatsarbeitszeit: 40 Stunden.
Es kommt darauf an, ob beidseitige Tarifbindung vorliegt (Arbeitgeber ist Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband und Arbeitnehmer in der Gewerkschaft).
Ansonsten spielt es dann noch eine Rolle, ob ansonsten alle Arbeitnehmer nach Tarif bezahlt werden.
Je nach Eingruppierung und Stufe muss zumindest der Stundenlohn auch nach Tarifvertrag nicht über Mindestlohn liegen.
Ist denn im Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag für anwendbar erklärt worden?