15.09.2017, 08:14
Hallo,
ich arbeite in der Stadtverwaltung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 h. Vor einigen Wochen musste ich eine Sonderschicht wahrnehmen, welche bis 2.20 Uhr nachts ging. Mit Einhaltung der Ruhezeit von 11 h begann am folgenden Tag um 13:20 Uhr mein Arbeitstag. Aktuell wurde mir allerdings der Tag mit der gesamten Arbeitszeit von 7.48 h als Minusstunden eingetragen. Nun meine Frage gilt die Ruhezeit als Arbeitszeit? Das würde bedeuten ich darf nicht arbeiten gehen bekomme aber für die Abwesenheit als Minusstunden übertragen. So wurde mir das nämlich vom Personalbüro mitgeteilt.
Vielen Dank schon einmal.
ich arbeite in der Stadtverwaltung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 h. Vor einigen Wochen musste ich eine Sonderschicht wahrnehmen, welche bis 2.20 Uhr nachts ging. Mit Einhaltung der Ruhezeit von 11 h begann am folgenden Tag um 13:20 Uhr mein Arbeitstag. Aktuell wurde mir allerdings der Tag mit der gesamten Arbeitszeit von 7.48 h als Minusstunden eingetragen. Nun meine Frage gilt die Ruhezeit als Arbeitszeit? Das würde bedeuten ich darf nicht arbeiten gehen bekomme aber für die Abwesenheit als Minusstunden übertragen. So wurde mir das nämlich vom Personalbüro mitgeteilt.
Vielen Dank schon einmal.