Gleichwertige Ausbildung?
#1

Hallo zusammen,

ich arbeite seit ca. 2 Jahren in einer kommunalen Verwaltung. Ich bin gelernte Bankkauffrau mit Weiterbildung zur Sparkassenfachwirtin. Neue Stellen werden in meiner Kommune mit dem Vermerk " Voraussetzung Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten" ausgeschrieben. Inwieweit kann meine Ausbildung dem gleichgesetzt werden und gibt es dazu sogar irgendwelche rechtlichen Grundlagen?

Für Antworten bin ich sehr dankbar Icon_wink

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#2

Deine Ausbildung ist vom Niveau vielleicht gleichwertig, aber nicht gleichartig mit der Ausbildung des Verwaltungsfachangestellten. Für den Großteil der normalen Verwaltungsstellen dürfte Deine Ausbildung daher nicht als gleichartig anerkannt werden. Ein Verwaltungsfachangestellter bringt ja auch nicht die notwendigen Kenntnisse für eine Tätigkeit in einer Bank mit.
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#3

Hallo,

ich überlege allerdings, wie es sich mit der ja bereits erfolgten Einstellung verhält. Lt. Eingangsposting wurde sie ja bereits als Bankkauffrau auf eine Stelle vmtl. Verwaltungsfachangestellte eingestellt. Die Gleichsetzung ist insofern bereits erfolgt, auch wenn dies in den vorhergehenden Stellenausschreibungen nicht eingeschränkt wurde.
Daher würde ich mich bewerben und in der Bewerbung und in Gesprächen (Vorgespräch suchen?) darauf hinweisen .

Es kann gut sein, dass hier gar nicht bewußt ein Ausschluss anderer, in früheren Verfahren im Ergebnis als gleichwertig anerkannten, Ausbildungen gewollt gewesen ist.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#4

Hallo, erst einmal vielen Dank für die Antworten. Besonders der Hinweis , dass ich evtl. schon bei der Einstellung einer "Verwaltungsfachangestellten gleichsgesetzt worden bin, hat mich zum nachdenken gebracht. Daraufhin habe ich mir noch einmal die Stellenanzeige angeschaut. Sie lautete so: "Die Stadt XYZsucht zunächt befristet für 2 Jahre eine/n Verwaltungsfachangestellte/n...... Anforderungsprofil: erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n oder ein erfolgreicher Abschluss einerr verwaltungsorientierten Berufsausbildung oder vergleichbarer Qualifikation"....Die Befristung wurde inzwischen in einen unbefristeten Vertrag geändert. Dennoch besteht unsere SGL bei intern ausgeschriebenen Stellen auf die Aubildung des/der Verwaltungsfachangestellten... Ich glaube aber jetzt auch, durch deinen Post, Taschentuch, dass das nicht so ganz in Ordnung ist. ....

LG Smile



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#5

Hallo,
wenn du als Bankkauffrau in der Kasse der Kommune eingesetzt bist, ist das durchaus möglich, auch ohne VFA-Ausbildung beschäftigt zu werden bei entsprechender Berufserfahrung. Grundsätzlich besteht für Stellen ab EG 5 die Ausbildungs- und Prüfungspflicht, d.h. die Ausbildung zur VFA muss vorhanden sein bzw. es gibt auch entsprechende Angestelltenlehrgänge, die mit der sogenannten Ersten Prüfung abschließen. Es kommt also darauf an, auf welche Stellen du dich in der Kommune bewirbst. Wird die Voraussetzung der Ausbildung gefordert, wird das seinen Grund haben. 
Beste Grüße!
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#6

Wenn du deine Lehre bei der Sparkasse gemacht hast, wird das gleichgesetzt mit der Ausbildung zur VFA.
Sparkassenleute und VFA sitzen doch in ein und der selben Klasse, so wurde mir es erklärt.
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#7

Nein, das sind zwei verschiedene Ausbildungen, die sitzen nicht in einer Klasse. Wozu auch? Man lernt Unterschiedliches.
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#8

Hallo,
eine Ausbildung gilt eben nicht für ALLE Stellen.
LG
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