10.01.2025, 09:30
Hallo, wir (die Schulsekretärinnen einer Kommune) würden gerne für folgenden Fall die Vorgehensweise bzw. die tarifrechtliche Regelung zu folgendem Fall wissen:
Wir Sekretärinnen sind bei der Kommune (TVÖD) wie folgt angestellt:
Es wurde eine vertraglich bezahlte Arbeitszeit (z. B. 10 Std. / Woche) sowie eine Ferienvorarbeit (z. B. 5 Std. / Woche) vereinbart. Die Ferienvorarbeit ist notwendig, damit wir in den Schulferien zusätzlich zu unseren 30 Urlaubstagen frei haben. Diese beiden Arbeitszeiten sind im Vertrag auch hinterlegt.
Jetzt müssen wir seit dem 01.01.25 unsere Arbeitszeit digital erfassen und dadurch ergeben sich einige Unklarheiten. Unser Arbeitgeber möchte uns im Krankheitsfall nur bezahlte Arbeitszeit für den Tag bzw. für die Woche gutschreiben. Heißt im Umkehrschluss, wenn wir 1 Woche oder im schlimmen Fall mehrere Wochen krankgeschrieben sind, müssen wir für diesen Zeitraum die Ferienvorarbeit nacharbeiten. Das macht in Summe z. B. für 3 Wochen 15 zusätzliche Stunden, die wir Vorarbeiten. Diese Ferienvorarbeit ist nicht aus unserem persönlichen Wunsch entstanden, sondern wie bereits erwähnt, ist dies vertraglich vereinbart, dass wir so unsere Arbeitszeiten gestalten müssen. Durch eine manuelle Arbeitszeiterfassung die letzten Jahrzehnte ist das auch immer so gelaufen, dass wir für Krankheitstage keine Ferienvorarbeit nachholen mussten, jetzt durch die digitale Erfassung ist diese Handhabe so vom Arbeitgeber gewünscht.
Die tariflichen Angestellten des Land Niedersachsens an Schulen (Päd. Mitarbeiter) haben auch so eine Arbeitszeit bzw. Stundenregelungen in ihrem Vertrag (TV L), wie wir Sekretärinnen. Daraufhin haben wir bei der zuständigen Behörde nachgefragt, wie dort die tarifliche Regelungen ist. Uns wurde anhand einer Ausarbeitung der GEW folgende Regelungen mitgeteilt:
Im Krankheitsfall gelten alle bereits erteilten Wochenarbeitsstunden (bezahlte Arbeitszeit plus Ferienvorarbeitszeit) als erteilt.
Daher nun unsere Frage:
1. Gibt es auch eine Art Bezirkspersonalrat für Schulsekretärinnen? Unser Personalrat vom Arbeitgeber ist in der Vergangenheit nicht sehr hilfreich gewesen und kennt sich rechtlich mit unserem speziellen Vertrag leider nicht aus.
2. Gibt es in unserem Tarifvertrag (TVÖD) eine ähnliche oder vielleicht gleiche Regelungen wie in dem TV-L?
Für die Nennung eines Ansprechpartners oder vielleicht sogar eines Paragraphen aus dem Tarifvertrag wären wir dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
Wir Sekretärinnen sind bei der Kommune (TVÖD) wie folgt angestellt:
Es wurde eine vertraglich bezahlte Arbeitszeit (z. B. 10 Std. / Woche) sowie eine Ferienvorarbeit (z. B. 5 Std. / Woche) vereinbart. Die Ferienvorarbeit ist notwendig, damit wir in den Schulferien zusätzlich zu unseren 30 Urlaubstagen frei haben. Diese beiden Arbeitszeiten sind im Vertrag auch hinterlegt.
Jetzt müssen wir seit dem 01.01.25 unsere Arbeitszeit digital erfassen und dadurch ergeben sich einige Unklarheiten. Unser Arbeitgeber möchte uns im Krankheitsfall nur bezahlte Arbeitszeit für den Tag bzw. für die Woche gutschreiben. Heißt im Umkehrschluss, wenn wir 1 Woche oder im schlimmen Fall mehrere Wochen krankgeschrieben sind, müssen wir für diesen Zeitraum die Ferienvorarbeit nacharbeiten. Das macht in Summe z. B. für 3 Wochen 15 zusätzliche Stunden, die wir Vorarbeiten. Diese Ferienvorarbeit ist nicht aus unserem persönlichen Wunsch entstanden, sondern wie bereits erwähnt, ist dies vertraglich vereinbart, dass wir so unsere Arbeitszeiten gestalten müssen. Durch eine manuelle Arbeitszeiterfassung die letzten Jahrzehnte ist das auch immer so gelaufen, dass wir für Krankheitstage keine Ferienvorarbeit nachholen mussten, jetzt durch die digitale Erfassung ist diese Handhabe so vom Arbeitgeber gewünscht.
Die tariflichen Angestellten des Land Niedersachsens an Schulen (Päd. Mitarbeiter) haben auch so eine Arbeitszeit bzw. Stundenregelungen in ihrem Vertrag (TV L), wie wir Sekretärinnen. Daraufhin haben wir bei der zuständigen Behörde nachgefragt, wie dort die tarifliche Regelungen ist. Uns wurde anhand einer Ausarbeitung der GEW folgende Regelungen mitgeteilt:
Im Krankheitsfall gelten alle bereits erteilten Wochenarbeitsstunden (bezahlte Arbeitszeit plus Ferienvorarbeitszeit) als erteilt.
Daher nun unsere Frage:
1. Gibt es auch eine Art Bezirkspersonalrat für Schulsekretärinnen? Unser Personalrat vom Arbeitgeber ist in der Vergangenheit nicht sehr hilfreich gewesen und kennt sich rechtlich mit unserem speziellen Vertrag leider nicht aus.
2. Gibt es in unserem Tarifvertrag (TVÖD) eine ähnliche oder vielleicht gleiche Regelungen wie in dem TV-L?
Für die Nennung eines Ansprechpartners oder vielleicht sogar eines Paragraphen aus dem Tarifvertrag wären wir dankbar.
Vielen Dank im Voraus.