Höchstaltersgrenze (auf Probe, auf Lebenszeit)
#1

Wenn ich mit 37Jahren eine Ausbildung (verbeamtet auf Widerruf) beginne, diese mit 39 Jahren abschließe (verbeamtet auf Probe), kann ich dann trotz der Altershöchstgrenze von 42 Jahren nach der Probezeit (mit z.B. 43 = 44stes Lebensjahr) auf Lebenszeit verbeamtet werden?
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