Höhergruppierung, Verzicht auf Stufenaufstieg?
#1

Guten Tag,

ich werde im nächste Monat von der EG 7, St. 4, in die EG 8 St. 4 hochgruppiert. Am 01.03.19 hätte ich in der EG 7 einen Stufenaufstieg in Aussicht. Dieser geht mir mit der Höhergruppierung wohl "flöten". Gibt es Ausnahmen, dass man so kurz vor einem Stufenaufstieg, bei Höhergruppierung, dennoch eher in die höhere Stufe kommt?

Danke!
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#2

Eine Stufenlaufzeitverkürzung nach § 17 (2) TVöD (in der Annahme das es TVöD ist). Allerdings findet das Instrument nur bei sehr weniger Arbeitgeber Anwendung und erfordert "Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen".

Ansonsten kann man noch versuchen die Höhergruppierung zu verzögern und ggf. eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bis 1.3.2019 anzustreben. Aber auch dafür bracht man die Bereitschaft des Arbeitgebers.
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