22.08.2024, 09:58
Ich arbeite seit über einem Jahr in der kommunalen Verwaltung in Teilzeit. Meine Stelle wurde neu geschaffen und mit einer EG 7 eingruppiert. Meine Aufgaben sind sehr vielseitig. Ich bin die Datenschutzschnittstelle zur externen DSBeauftragten, ich betreue die Webseite, unterstütze bei Arbeitssicherheitsthemen und mache vollumfängliche Gremienarbeit für 3 Gemeinden und einen Verband.
Ich erhielt so gut wie keine Einarbeitung und habe mir alles mehr oder weniger selbst erarbeitet. In diesem Jahr habe ich eine Designüberarbeitung der Webseite vorgenommen, ein Datenschutz-Handbuch implementiert uvm. All diese Tätigkeiten habe ich selbstständig ausgeführt, weil ich es kann und schon immer so gearbeitet habe. Ich muss vielleicht noch sagen, dass ich Quereinsteiger mit einer 35-jährigen Berufslaufbahn bin.
Nun wurde im Rahmen einer Neubewertung meine Stelle in die EG 9a eingruppiert. Man verwehrt mir jedoch diese Bezahlung mit der Begründung, dass mir die Verwaltungsfachausbildung fehlt. Nicht, dass ich diese bisher für meine Arbeit gebraucht hätte...
Hat hier jemand Erfahrung, ob eine Eingruppierungsklage in meinem Fall Sinn macht? Und in wie weit, muss mir der AG entgegen kommen, um mich fachlich qualifizieren zu können, damit ich die 9a bekomme?
Freue mich auf konstruktives Feedback.
Ich erhielt so gut wie keine Einarbeitung und habe mir alles mehr oder weniger selbst erarbeitet. In diesem Jahr habe ich eine Designüberarbeitung der Webseite vorgenommen, ein Datenschutz-Handbuch implementiert uvm. All diese Tätigkeiten habe ich selbstständig ausgeführt, weil ich es kann und schon immer so gearbeitet habe. Ich muss vielleicht noch sagen, dass ich Quereinsteiger mit einer 35-jährigen Berufslaufbahn bin.
Nun wurde im Rahmen einer Neubewertung meine Stelle in die EG 9a eingruppiert. Man verwehrt mir jedoch diese Bezahlung mit der Begründung, dass mir die Verwaltungsfachausbildung fehlt. Nicht, dass ich diese bisher für meine Arbeit gebraucht hätte...
Hat hier jemand Erfahrung, ob eine Eingruppierungsklage in meinem Fall Sinn macht? Und in wie weit, muss mir der AG entgegen kommen, um mich fachlich qualifizieren zu können, damit ich die 9a bekomme?
Freue mich auf konstruktives Feedback.