Höhergruppierung als Erzieherin, kommissarische Leitung
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn eine Erzieherin kommissarisch über mittlerweile 14 Monate als stellvertretende Leitung eingesetzt ist, ab wann wird sie höher (hier Entgeltstufe 13) eingestuft?
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#2

Gar nicht, solange ihr Aufgaben in entsprechender Entgeltgruppe nicht dauerhaft übertragen werden und sie hierzu zustimmt.
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#3

Ob Anspruch auf eine Zulage besteht, hängt von den Details der kommissarischen Übertragung ab. Liegt eine ausdrückliche Anordnung vor, als ständige Vertreterin / Vertreter zu agieren?
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#4

Wird gar nicht höhergestuft
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#5

Gar nicht, solange ihr Aufgaben in entsprechender Entgeltgruppe nicht dauerhaft übertragen werden und sie hierzu zustimmt.
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