01.02.2023, 14:57
Hallo,
ich hoffe ich kann hier mal auf diesem Wege eine Frage stellen.
Ich bin seit 2002 Angestellter im öffentlichen Dienst. Meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten habe ich von 2002 bis 2005 durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen.
Nach meiner Ausbildung wurde ich sofort in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert in der ich mich nun seit 18 Jahren befinde.
Seit 2012 wurde ich zum Standesbeamten bestellt. Seit diesem Zeitpunkt bin ich als stellv. Standesamtsleiter und sogar 2022 als Standesamtsleiter tätig.
In meiner Tätigkeit erfülle ich eigentlich die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E9a nach TVöD.
Im März 2022 habe ich bereits einen Antrag auf Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 8 in die Entgeltgruppe 9a gestellt, was mir aber abgelehnt wurde.
Eine Stellenbewertung wurde durch den KAV durchgeführt, was aber meiner Meinung nach total unverhältnismäßig verlaufen ist.
Die Standesamtsleitung ist in Teilzeit beschäftigt.
Aus diesem Grund werden von mir vielseitige Fachkenntnisse erwartet sowie auch selbstständige Leistungen erbracht.
Meine Frage wäre nun an Sie, ob es eine Möglichkeit gibt, in die Entgeltgruppe E9a TVöD eingruppiert zu werden.
Vielen Dank !
ich hoffe ich kann hier mal auf diesem Wege eine Frage stellen.
Ich bin seit 2002 Angestellter im öffentlichen Dienst. Meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten habe ich von 2002 bis 2005 durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen.
Nach meiner Ausbildung wurde ich sofort in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert in der ich mich nun seit 18 Jahren befinde.
Seit 2012 wurde ich zum Standesbeamten bestellt. Seit diesem Zeitpunkt bin ich als stellv. Standesamtsleiter und sogar 2022 als Standesamtsleiter tätig.
In meiner Tätigkeit erfülle ich eigentlich die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E9a nach TVöD.
Im März 2022 habe ich bereits einen Antrag auf Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 8 in die Entgeltgruppe 9a gestellt, was mir aber abgelehnt wurde.
Eine Stellenbewertung wurde durch den KAV durchgeführt, was aber meiner Meinung nach total unverhältnismäßig verlaufen ist.
Die Standesamtsleitung ist in Teilzeit beschäftigt.
Aus diesem Grund werden von mir vielseitige Fachkenntnisse erwartet sowie auch selbstständige Leistungen erbracht.
Meine Frage wäre nun an Sie, ob es eine Möglichkeit gibt, in die Entgeltgruppe E9a TVöD eingruppiert zu werden.
Vielen Dank !