17.01.2023, 11:24
Hallo zusammen,
ich werde zum 15.02.2023 meine Stelle wechseln, dabei jedoch beim selben Arbeitgeber bleiben. Die Stelle auf die ich mich beworben habe, wurde mit 9c ausgeschrieben. Allerdings wurde für die Stelle ein bestimmter Studienabschluss gewünscht, den ich nicht vorweisen kann. In der Ausschreibung stand, dass die Eingruppierung bei einer vergleichbaren Qualifikation eine Gruppe niedriger erfolgen muss (d.h. in 9b).
Derzeit erhalte ich eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe 9b. Aus meinem Umsetzungsschreiben geht hervor, dass ich diese Vergütung nun auch weiterhin erhalten werde. Unterschreiben musste ich hier nichts.
Die Tätigkeit, die ich nun zum 15.02.2023 antreten werde, habe ich bereits vor einigen Jahren ausgeübt, damals ebenfalls nach 9b vergütet. Nun habe ich in anderen Kommunen im selben Bundesland nach der Bezahlung geschaut und dort wird fast überall nach 9c bezahlt. Zudem verfüge ich über einige Jahre Berufserfahrung und damit auch über das Know-How in dem Bereich.
Daher habe ich folgende Fragen:
1. Schreibt das Tarifrecht wirklich eine niedrige Eingruppierung bei lediglich vergleichbaren Qualifikationen grundsätzlich vor?
2. Haltet ihr es für sinnvoll bzw. vielversprechend hier ggf. auf eine Höhergruppierung zu klagen oder diese zumindest zu beantragen?
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
ich werde zum 15.02.2023 meine Stelle wechseln, dabei jedoch beim selben Arbeitgeber bleiben. Die Stelle auf die ich mich beworben habe, wurde mit 9c ausgeschrieben. Allerdings wurde für die Stelle ein bestimmter Studienabschluss gewünscht, den ich nicht vorweisen kann. In der Ausschreibung stand, dass die Eingruppierung bei einer vergleichbaren Qualifikation eine Gruppe niedriger erfolgen muss (d.h. in 9b).
Derzeit erhalte ich eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe 9b. Aus meinem Umsetzungsschreiben geht hervor, dass ich diese Vergütung nun auch weiterhin erhalten werde. Unterschreiben musste ich hier nichts.
Die Tätigkeit, die ich nun zum 15.02.2023 antreten werde, habe ich bereits vor einigen Jahren ausgeübt, damals ebenfalls nach 9b vergütet. Nun habe ich in anderen Kommunen im selben Bundesland nach der Bezahlung geschaut und dort wird fast überall nach 9c bezahlt. Zudem verfüge ich über einige Jahre Berufserfahrung und damit auch über das Know-How in dem Bereich.
Daher habe ich folgende Fragen:
1. Schreibt das Tarifrecht wirklich eine niedrige Eingruppierung bei lediglich vergleichbaren Qualifikationen grundsätzlich vor?
2. Haltet ihr es für sinnvoll bzw. vielversprechend hier ggf. auf eine Höhergruppierung zu klagen oder diese zumindest zu beantragen?
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen