Ist ein Höhergruppierungsantrag der Dienststelle ohne vorhandene Stellenbeschreibung rechtlich zulässig?
Es gibt keine Höhergruppierungsanträge, also nein, sie sind tariflich nicht vorgesehen (rechtlich auch nicht).
Was meint hier Höhergruppierungsantrag? Insbesondere der Dienststelle?
Die Dienststelle kann jemanden höhergruppieren, wenn sie feststellt, dass die übertragenen Aufgaben höherwertig sind (dann automatisch zum Zeitpunkt der Übertragung der Aufgabe). Die Dienststelle kann höherwertige Aufgaben übertragen und so eine Höhergruppierung auslösen. Es können auch bisher fehlende Anforderungen an die Person erfüllt werden und so dann die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung vorliegen.