23.03.2021, 15:28
Hallo zusammen,
ich bin zurzeit in EG 6 eingruppiert und kümmere mich zu 50% um Vergaben. Bei meiner Einstellung im Mai 2020 wurde mir gesagt, dass die Stelle (damals neu geschaffen) erstmal mit EG 6 bewertet wurde, weil noch nicht klar war, welche Aufgaben übernommen werden sollen. Zudem wurde mir gesagt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass ich höhergruppiert werde, aber das wäre erst zum Haushalt 2022 möglich.
Im Februar diesen Jahres wurde dann eine neue Arbeitsplatzbeschreibung erstellt und zur Prüfung weitergegeben.
Jetzt habe ich mitgeteilt, dass ich zum 30.04.21 kündige und woanders eine bessere Stelle bekommen habe (EG 9a).
Einen Tag später heißt es nun, dass mein Arbeitsplatz (für die Stellenausschreibung am Wochenende) auf EG 9a angehoben werden soll.
Meine Fragen:
1. War das eine Falschinformation, dass eine Stelle mit höherwertigen Tätigkeiten erst zum nächsten Haushaltsjahr angehoben werden kann?
2. Habe ich rückwirkend noch Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen EG 6 und EG 9a?
3. Kann ich mich auf § 13 I TVöD berufen?
Vielen Dank.
ich bin zurzeit in EG 6 eingruppiert und kümmere mich zu 50% um Vergaben. Bei meiner Einstellung im Mai 2020 wurde mir gesagt, dass die Stelle (damals neu geschaffen) erstmal mit EG 6 bewertet wurde, weil noch nicht klar war, welche Aufgaben übernommen werden sollen. Zudem wurde mir gesagt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass ich höhergruppiert werde, aber das wäre erst zum Haushalt 2022 möglich.
Im Februar diesen Jahres wurde dann eine neue Arbeitsplatzbeschreibung erstellt und zur Prüfung weitergegeben.
Jetzt habe ich mitgeteilt, dass ich zum 30.04.21 kündige und woanders eine bessere Stelle bekommen habe (EG 9a).
Einen Tag später heißt es nun, dass mein Arbeitsplatz (für die Stellenausschreibung am Wochenende) auf EG 9a angehoben werden soll.
Meine Fragen:
1. War das eine Falschinformation, dass eine Stelle mit höherwertigen Tätigkeiten erst zum nächsten Haushaltsjahr angehoben werden kann?
2. Habe ich rückwirkend noch Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen EG 6 und EG 9a?
3. Kann ich mich auf § 13 I TVöD berufen?
Vielen Dank.