08.11.2024, 10:36
Ein Bauhof-Mitarbeiter ist Stellvertreter des Bauhof-Leiters und hat diesen 28 Tage (20 Arbeitstage) im September vertreten. Steht ihm für diese Zeit eine höherwertige Zulage nach §14 TVöD zu? Ich meine nicht, da er als Stellvertreter schon in einer höheren Entgeltgruppe eingruppiert ist als die anderen Bauhof-Mitarbeiter.
Liege ich richtig?
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