Hallo Zusammen,
Ich bin von NRW nach SH versetzt worden. Nun ist meine Dienstalterstufe durch eine Erfahrungsstufe ersetzt worden. Somit verliere ich ganze zwei Stufen. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich auf Anpassung der Stufen ?
VG O
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Registriert seit: Feb 2011
Moin,
Du kannst Widerspruch einlegen und ggfs. Klage erheben. Ist die Einstufung denn rechtsfehlerhaft? Besoldungsrecht ist Landesrecht und damit auch unterschiedlich...
Grüße
1887
Moin,
das Land SH hat mit Wirkung zum 01.02.2012 ein neues Besoldungsgesetz herausgebracht, nach dem Neueinstellungen statt mit Dienstalterstufen über Erfahrungsstufen bezahlt werden. Die Frage ist hier, ob eine Versetzung einer Neuanstellung gleicht und somit das neue Recht gilt.
Es liegt auf jeden Fall eine Ungleichbehandlung gegenüber gleichaltrigen Kollegen vor, die noch nach altem Recht besoldet werden.
VG
O
Hallo 1887,
ich bin nach der Versetzung neu vereidigt worden und nach dem neuen Landesgesetz in eine Erfahrungsstufe eingeteilt worden. Ob ein Rechtsfehler besteht möchte ich herausfinden.
Diese Neueinteilung hat jetzt zur Folge, dass ich gegenüber einem gleichaltrigen Kollegen mit gleicher Erfahrungsstufe weniger verdiene. Zu prüfen ist, ob diese Ungleichbehandlung rechtens ist.
VG
O